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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Durchführung des Stromsteuergesetzes (Stromsteuer-Durchführungsverordnung - StromStV)
Inhaltsübersicht 

Allgemeines
§ 1Zuständiges Hauptzollamt
 
Zu § 2 des Gesetzes
§ 1aVersorger
§ 1bStrom aus erneuerbaren Energieträgern
§ 1cElektromobilität
  
Zu § 2a des Gesetzes
§ 1dVerfahren bei offenen Rückforderungsanordnungen
§ 1eVerfahren bei Unternehmen in Schwierigkeiten
 
Zu § 4 des Gesetzes
§ 2Antrag auf Erlaubnis
§ 3Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis
§ 4Pflichten des Versorgers, Eigenerzeugers oder erlaubnispflichtigen Letztverbrauchers
  
(weggefallen)
§ 4a(weggefallen)
 
Zu § 8 des Gesetzes
§ 5Anmeldung der Steuer und Überprüfung
§ 6Vorauszahlungen
§ 7Mengenermittlung
 
Zu § 9 des Gesetzes
§ 8Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme
§ 9Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis
§ 10Allgemeine Erlaubnis
§ 11Pflichten des Erlaubnisinhabers
§ 11aStrom aus erneuerbaren Energieträgern und aus hocheffizienten KWK-Anlagen, Zeitgleichheit
§ 12Strom zur Stromerzeugung
§ 12aSteuerentlastung für Strom zur Stromerzeugung
§ 12bSteuerbefreiung für Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu zwei Megawatt
§ 12cSteuerentlastung für Strom aus erneuerbaren Energieträgern
§ 12dSteuerentlastung für Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen
§ 13Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder Schienenbahnen
§ 13aDifferenzversteuerung
§ 14Wasserfahrzeuge und Schifffahrt
§ 14aSteuerentlastung für die Landstromversorgung
  
Zu § 2 Nummer 3 bis 6 und den §§ 9a bis 10 des Gesetzes
§ 15Zuordnung von Unternehmen
§ 16(weggefallen)
§ 17(weggefallen)
 
Zu § 9a des Gesetzes
§ 17aErlass, Erstattung oder Vergütung der Steuer für bestimmte Prozesse und Verfahren
  
Zu § 9b des Gesetzes
§ 17bSteuerentlastung für Unternehmen
§ 17cVerwendung von Nutzenergie durch andere Unternehmen
 
Zu § 9c des Gesetzes
§ 17dSteuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr, Allgemeines
§ 17eSteuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr, Nachweise
  
Zu § 9d des Gesetzes
§ 17fSteuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere (NATO)
  
Zu § 9e des Gesetzes
§ 17gSteuerentlastung im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)
  
Zu § 10 des Gesetzes
§ 18Begriffsbestimmungen zu § 10 des Gesetzes
§ 19Erlass, Erstattung oder Vergütung der Steuer in Sonderfällen
  
Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung
§ 19aKleinbetragsregelung
 
Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung
§ 20Ordnungswidrigkeiten
 
Schlussbestimmungen
§ 21Übergangsregelung