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N-Lex
Verordnung zur Durchführung des Stromsteuergesetzes
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
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Allgemeines
§ 1 Zuständiges Hauptzollamt
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zu § 2 des Gesetzes
§ 1a Versorger
§ 1b Strom aus erneuerbaren Energieträgern
§ 1c Elektromobilität
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Zu § 2a des Gesetzes
§ 1d Verfahren bei offenen Rückforderungsanordnungen
§ 1e Verfahren bei Unternehmen in Schwierigkeiten
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zu § 4 des Gesetzes
§ 2 Antrag auf Erlaubnis
§ 3 Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis
§ 4 Pflichten des Versorgers, Eigenerzeugers oder erlaubnispflichtigen Letztverbrauchers
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zu § 8 des Gesetzes
§ 5 Anmeldung der Steuer und Überprüfung
§ 6 Vorauszahlungen
§ 7 Mengenermittlung
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Zu § 9 des Gesetzes
§ 8 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme
§ 9 Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis
§ 10 Allgemeine Erlaubnis
§ 11 Pflichten des Erlaubnisinhabers
§ 11a Strom aus erneuerbaren Energieträgern und aus hocheffizienten KWK-Anlagen, Zeitgleichheit
§ 12 Strom zur Stromerzeugung
§ 12a Steuerentlastung für Strom zur Stromerzeugung
§ 12b Steuerbefreiung für Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu zwei Megawatt
§ 12c Steuerentlastung für Strom aus erneuerbaren Energieträgern
§ 12d Steuerentlastung für Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen
§ 13 Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder Schienenbahnen
§ 13a Differenzversteuerung
§ 14 Wasserfahrzeuge und Schifffahrt
§ 14a Steuerentlastung für die Landstromversorgung
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Zu § 2 Nummer 3 bis 6 und den §§ 9a bis 10 des Gesetzes
§ 15 Zuordnung von Unternehmen
§ 16 (weggefallen)
§ 17 (weggefallen)
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Zu § 9a des Gesetzes
§ 17a Erlass, Erstattung oder Vergütung der Steuer für bestimmte Prozesse und Verfahren
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Zu § 9b des Gesetzes
§ 17b Steuerentlastung für Unternehmen
§ 17c Verwendung von Nutzenergie durch andere Unternehmen
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Zu § 9c des Gesetzes
§ 17d Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr, Allgemeines
§ 17e Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr, Nachweise
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Zu § 9d des Gesetzes
§ 17f Steuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere (NATO)
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Zu § 9e des Gesetzes
§ 17g Steuerentlastung im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)
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zu § 10 des Gesetzes
§ 18 Begriffsbestimmungen zu § 10 des Gesetzes
§ 19 Erlass, Erstattung oder Vergütung der Steuer in Sonderfällen
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Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung
§ 19a Kleinbetragsregelung
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Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung
§ 20 Ordnungswidrigkeiten
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Schlussbestimmungen
§ 21 Übergangsregelung
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