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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz - StromVKG)
Anlage 3 (zu § 23 Absatz 1)
Methodik zur Ermittlung der Reduktionsfaktoren und Technologieklassen für die Ausschreibungen für Erzeugungskapazitäten und Kapazitäten

(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 210a, S. 44 - 46)
1.Begriffsbestimmungen
 Im Sinne dieser Anlage ist
 
ELUD,t“ die Menge der Ereignisse e für das Berechnungsjahr t des probabilistischen Versorgungssicherheitsmodells, in denen es in einem zusammenhängenden Zeitraum zu einer Lastunterdeckung kommt,
 
Erzeugungi,t,m“ die Erzeugung in Megawattstunden der Technologieklasse i für das Berechnungsjahr t in der Stunde m des probabilistischen Versorgungssicherheitsmodells,
 
LUD“ Lastunterdeckung eine Situation, in der die Stromnachfrage in 1 Stunde des Berechnungsjahres t in der deutsch-luxemburgischen Gebotszone nicht vollständig marktlich gedeckt werden kann,
 
„Installierte Nettonennleistungi,t“ die installierte Kapazität in Megawatt der Technologieklasse i für das Berechnungsjahr t des probabilistischen Versorgungssicherheitsmodells,
 
MLUD,t“ die Menge der Stunden m für das Berechnungsjahr t des probabilistischen Versorgungssicherheitsmodells, in denen es zu einer Lastunterdeckung kommt,
 
NLUD,t“ die Anzahl der Stunden für das Berechnungsjahr t des probabilistischen Versorgungssicherheitsmodells, in denen die Last nicht vollständig marktlich gedeckt werden kann,
 
„Reduktionsfaktori,t“ der Faktor in Prozent, der die nominale Leistung von Anlagen einer Technologieklasse i für das Berechnungsjahr t des probabilistischen Versorgungssicherheitsmodells in reduzierte Leistung umwandelt,
 
Te“ die Dauer in Stunden des Ereignis e,
 
T mit den Indizes i und e und dem hochgestellten Kürzel verf “ die verfügbare Erzeugungsdauer in Stunden der energiebegrenzten Technologieklasse i zu
Beginn von Ereignis e unter Berücksichtigung technischer Beschränkungen wie dem Wirkungsgrad und
der Möglichkeit zum Aufladen zwischen zwei aufeinanderfolgenden Ereignissen e,
 
„tNVi“ die statistisch erwartbare ungeplante und geplante technische Nichtverfügbarkeit in den Stunden mit Lastunterdeckung der Technologieklasse i.
2.Berechnung der Reduktionsfaktoren
2.1Berechnungsgrundsätze
2.1.1Die Bundesnetzagentur ermittelt die Reduktionsfaktoren auf Basis des Versorgungssicherheitsmonitorings und Szenarios nach Anlage 1 Nummer 2.1, unter Berücksichtigung der Anpassungskapazität nach Anlage 1 Nummer 2.3, sodass der nationale Zuverlässigkeitsstandard eingehalten wird.
2.1.2Die Berechnung erfolgt für den mit der Ausschreibung adressierten Erbringungszeitraum. Wird dieser im zugrundeliegenden Bericht nach Anlage 1 Nummer 2.1 nicht unmittelbar modelliert, werden die Reduktionsfaktoren auf Basis der nächstgelegenen modellierten Erbringungszeiträume monatsscharf linear interpoliert.
2.1.3Abweichend von Nummer 2.1.2 erfolgt die Berechnung der Reduktionsfaktoren für die Ausschreibung von Erzeugungskapazitäten nach § 5 für den mit der Ausschreibung adressierten Verpflichtungszeitraum von 15 Jahren. Der anzuwendende Reduktionsfaktor ergibt sich aus dem Mittelwert aller jährlichen Reduktionsfaktoren des Verpflichtungszeitraums. Für Jahre, die im zugrundeliegenden Bericht nach Anlage 1 Nummer 2.1 nicht unmittelbar modelliert werden, sind die jahresscharfen Reduktionsfaktoren über lineare Interpolation zu ermitteln. Für die Jahre nach dem letzten modellierten Jahr ist der Reduktionsfaktor des letzten modellierten Jahres anzusetzen.
2.1.4Die Reduktionsfaktoren für die Technologieklassen „Flexible Lasten“ und „Kleinanlagenpool“ werden nur für Ausschreibungen für Kapazitäten nach § 6 ermittelt.
2.2Berechnungsmethodik
2.2.1Für jede unter Nummer 3 aufgeführte Technologieklasse ergibt sich der jeweilige Reduktionsfaktor nach der Formel:Reduktionsfaktor mit den Indizes i und t entspricht dem Bruch aus 1 im Zähler und N mit Index LUD im Nenner, multipliziert mit der Summe über alle Ereignisse m aus der Menge M mit Index LUD Komma t des Bruchs aus Erzeugung (mit den Indizes i, t und m) im Zähler und installierter Nettonennleistung (mit den Indizes i und t) im Nenner
2.2.2Für energiebegrenzte Technologieklassen (Flexible Lasten, Kleinanlagenpools, Pumpspeicher, Batterien und sonstige Speicher) werden die Reduktionsfaktoren nach Nummer 2.2.1 nach stundenscharfer Höchsterbringungsdauer differenziert. Reduktionsfaktoren für energiebegrenzte Technologien mit Höchsterbringungsdauern, die im Bericht nach Nummer 2.1.1 nicht explizit modelliert werden, können auf Basis der nächstgelegenen höchsterbringungsdauerspezifischen Reduktionsfaktoren der gleichen Technologienklasse linear interpoliert werden.
Die höchsterbringungsdauerspezifischen Reduktionsfaktoren für energiebegrenzte Technologieklassen werden für die Ausschreibung von Erzeugungskapazitäten und die Ausschreibung von Kapazitäten im Jahr 2027 so lange ermittelt, bis der Reduktionsfaktor den höchsten Wert erreicht, der nach der Modellierung im zugrundeliegenden Bericht nach Nummer 2.1.1 unter Berücksichtigung technischer Nichtverfügbarkeiten und dem Anlageneinsatz im Modell möglich ist. Für alle weiteren Ausschreibungen von Kapazitäten kann die Bundesnetzagentur die Reduktionsfaktoren bis zu einer Höchsterbringungsdauer ermitteln, wie sie nach der Erfahrung vorheriger Ausschreibungen von den Bietern voraussichtlich benötigt werden.
2.2.3Abweichend von den Nummern 2.2.1 und 2.2.2 kann für die Ausschreibung von Erzeugungskapazitäten nach § 5 sowie für die Ausschreibung von Kapazitäten nach § 6 im Jahr 2027 der Reduktionsfaktor für energiebegrenzte Technologieklassen (Flexible Lasten, Kleinanlagenpools, Pumpspeicher, Batterien und sonstige Speicher) nach der folgenden Formel bestimmt werden:Reduktionsfaktor mit den Indizes i und t entspricht dem Produkt aus (1 minus tNV mit dem Index i) und einem Bruch. Im Zähler des Bruchs steht die Summe über alle Ereignisse e aus der Menge E mit dem Index LUD Komma t von T mit dem Index e, multipliziert mit dem Minimum aus 1 und dem Bruch aus T hoch verf (Indizes i, e) durch T mit dem Index e. Im Nenner steht die Summe über dieselben Ereignisse e von T mit dem Index e.
2.2.4Sofern die Bundesnetzagentur nach Anlage 1 Nummer 2.1 den Bericht zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf europäischer Ebene nach Artikel 23 der Verordnung (EU) 2019/943 nutzt, kann sie abweichend von den Nummern 2.2.2 und 2.2.3 Reduktionsfaktoren nach der Methode nach Artikel 23 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/943 in der jeweils aktuellsten von der europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden genehmigten Fassung bestimmen.
2.2.5Neben den Reduktionsfaktoren veröffentlicht die Bundesnetzagentur für die einzelnen Technologieklassen auch die jeweiligen technischen Verfügbarkeitsfaktoren und, im Fall von energiebegrenzten Technologieklassen, die Zyklenwirkungsgrade nach Anlage 6, die bei der Berechnung des Reduktionsfaktors berücksichtigt wurden.
Der technische Verfügbarkeitsfaktor basiert auf der durchschnittlichen ungeplanten und geplanten Nichtverfügbarkeit in den Stunden mit Lastunterdeckung der jeweiligen Technologieklasse. Sofern die Reduktionsfaktoren nach Nummer 2.2.3 ermittelt werden, ist die technische Nichtverfügbarkeit aus der Formel in Nummer 2.2.3 maßgeblich. Im Fall der Technologieklassen Wind an Land, Wind auf See und Photovoltaik berücksichtigt der technische Verfügbarkeitsfaktor darüber hinaus auch die begrenzte Verfügbarkeit aufgrund des Dargebots.
Im Fall von Stromspeicheranlagen ist der Zyklenwirkungsgrad definiert als das Produkt aus Lade- und Entladewirkungsgrad, bei regelbaren Lasten ergibt sich der Zyklenwirkungsgrad über die Zeit, in der die regelbare Last zur Verfügung beziehungsweise nicht zur Verfügung steht.
3.Technologieklassen
 Gas- und Dampfturbinenkraftwerk, auch bei Einsatz von Wasserstoff
 Gasturbinen ohne Abhitzekessel, Gasmotoren, sonstige Gaskraftwerke, jeweils auch bei Einsatz von Wasserstoff
 Anlagen zur Stromerzeugung aus fester oder flüssiger Biomasse
 Anlagen zur Stromerzeugung aus festem oder flüssigem Abfall
 Geothermie
 Regelbare Lasten
 Kleinanlagenpool
 Batterien, sonstige Speicher
 Pumpspeicher
 Wind an Land
 Wind auf See
 Photovoltaik
 Laufwasser
 Speicherwasser