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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz - StromVKG)
Anlage 2 (zu § 15)
Produktherkunft

(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 210a, S. 42 - 43)
EndproduktWichtigste spezifische Bauteile
BatterienDas Batteriespeichersystem sowie nachfolgende wichtigste spezifische Bauteile müssen jeweils aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
Batteriezellen
Batterie-Managementsysteme
Wechselrichter
Zusätzlich muss von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
Batteriesätze
Batteriemodule
Kathoden-Aktivmaterialien
Anoden-Aktivmaterialien
Elektrolyte
Separatoren
Stromabnehmer (einschließlich dünner Kupfer-, Aluminium-, Nickel- und Kohlenstofffolien)
Batterie-Wärmemanagementsysteme
Gaskraftwerk mit GasmotorenNachfolgendes wichtigstes spezifisches Bauteil muss aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
Gasmotoren
Zusätzlich müssen von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
Gasmischanlage/Gasregelstrecke
Zylinderblock
Brennraum
Zündsystem
Rotor/Welle
Kohlenstoffmonoxid-Katalysator, SCR-Katalysator (Selektive katalytische Reduktion) oder Abhitzedampferzeuger
Generator
Transformator
Gaskraftwerk mit Gasturbinen und/oder DampfturbinenNachfolgendes wichtigstes spezifisches Bauteil muss aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
Gasturbinen oder Dampfturbinen
Zusätzlich müssen von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
Verdichter
Laufschalen
Leitschaufeln
Brennkammer
Rotor/Welle
Kohlenstoffmonoxid-Katalysator, SCR-Katalysator (Selektive katalytische Reduktion) oder Abhitzedampferzeuger
Generator
Transformator
Offshore-WindenergieanlagenVon den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen müssen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
Gondeln (Baugruppe)
Rotornaben
Haupt-, Azimut- und Blattlager
Direktantrieb-Antriebsstränge (einschließlich Generator) beziehungsweise Getriebe-Antriebsstränge (einschließlich Generator)
Dauermagneten für Windturbinen
Getriebekästen für Windturbinen
Rotorblätter
Türme
Fundamente, Schwimmer
Onshore-WindturbinenVon den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen müssen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
Gondeln (Baugruppe)
Rotornaben
Haupt-, Azimut- und Blattlager
Direktantrieb-Antriebsstränge (einschließlich Generator) beziehungsweise Getriebe-Antriebsstränge (einschließlich Generator)
Dauermagneten für Windturbinen
Getriebekästen für Windturbinen
Rotorblätter
Türme
PumpspeicherungVon den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
Reversible Pumpturbinen und Pumpenläufer
Verteiler mit Leitschaufeln
Photovoltaik-SystemeNachfolgende wichtigste spezifische Bauteile müssen jeweils aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
Photovoltaik-Wechselrichter
Photovoltaik-Zellen oder Äquivalent
Redox-Flow-EnergiespeicherungVon den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
Elektrolyte
Separatoren
Stromabnehmer
Elektrodenplatten
Solarthermische Kraftwerke mit Strahlungsbündelung (concentrated solar power (CSP) plants)Von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
CSP-Reflektoren
CSP-Nachführsysteme einschließlich spezifischer Befestigungen
CSP-Strahlungsempfänger (Brennpunkt- oder -linie)
WasserturbinensystemeVon den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
Wasserturbinenläufer
Verteiler mit Leitschaufeln