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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für ferngelenkte Kraftfahrzeuge * (Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung - StVFernLV)
§ 19
Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. November 2030 außer Kraft.
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