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Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für ferngelenkte Kraftfahrzeuge *

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  Eingangsformel
  § 1 Regelungsgegenstand
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Betrieb eines ferngelenkten Kraftfahrzeugs
  § 4 Betriebserlaubnis für ein ferngelenktes Kraftfahrzeug
  § 5 Marktüberwachung
  § 6 Widerruf der Betriebserlaubnis für ein ferngelenktes Kraftfahrzeug
  § 7 Betriebsbereichsgenehmigung für ein ferngelenktes Kraftfahrzeug
  § 8 Antrag auf Erteilung einer Betriebsbereichsgenehmigung für ein ferngelenktes Kraftfahrzeug
  § 9 Widerruf der Betriebsbereichsgenehmigung für ein ferngelenktes Kraftfahrzeug
  § 10 Anforderungen an die fernlenkende Person
  § 11 Sicherstellungspflichten des Halters in Bezug auf die Anforderungen an die fernlenkende Person
  § 12 Pflichten der fernlenkenden Person
  § 13 Pflichten des Herstellers der technischen Ausrüstung zum Fernlenken
  § 14 Pflichten des Halters
  § 15 Datenverarbeitung
  § 16 Maßgaben zur Anwendung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
  § 17 Ausnahmen
  § 18 Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
  § 19 Außerkrafttreten
  § 20 Inkrafttreten
  Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1 Nummer 1 und 4 sowie Absatz 5, § 6 Absatz 1 Nummer 1,
§ 13 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, Anlage 3)
Technische Anforderungen an das Gesamtsystem zum Fernlenken
  Anlage 2 (zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 8 Absatz 2 Nummer 1, § 9 Absatz 2)
Voraussetzungen für die Erteilung der Betriebsbereichsgenehmigung
  Anlage 3 (zu § 15 Absatz 1, 4 und 5, Anlage 1)
Anforderungen an die Datenverarbeitung