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N-Lex
Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für ferngelenkte Kraftfahrzeuge *
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Eingangsformel
§ 1 Regelungsgegenstand
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Betrieb eines ferngelenkten Kraftfahrzeugs
§ 4 Betriebserlaubnis für ein ferngelenktes Kraftfahrzeug
§ 5 Marktüberwachung
§ 6 Widerruf der Betriebserlaubnis für ein ferngelenktes Kraftfahrzeug
§ 7 Betriebsbereichsgenehmigung für ein ferngelenktes Kraftfahrzeug
§ 8 Antrag auf Erteilung einer Betriebsbereichsgenehmigung für ein ferngelenktes Kraftfahrzeug
§ 9 Widerruf der Betriebsbereichsgenehmigung für ein ferngelenktes Kraftfahrzeug
§ 10 Anforderungen an die fernlenkende Person
§ 11 Sicherstellungspflichten des Halters in Bezug auf die Anforderungen an die fernlenkende Person
§ 12 Pflichten der fernlenkenden Person
§ 13 Pflichten des Herstellers der technischen Ausrüstung zum Fernlenken
§ 14 Pflichten des Halters
§ 15 Datenverarbeitung
§ 16 Maßgaben zur Anwendung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
§ 17 Ausnahmen
§ 18 Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
§ 19 Außerkrafttreten
§ 20 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1 Nummer 1 und 4 sowie Absatz 5, § 6 Absatz 1 Nummer 1,
§ 13 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, Anlage 3)
Technische Anforderungen an das Gesamtsystem zum Fernlenken
Anlage 2 (zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 8 Absatz 2 Nummer 1, § 9 Absatz 2)
Voraussetzungen für die Erteilung der Betriebsbereichsgenehmigung
Anlage 3 (zu § 15 Absatz 1, 4 und 5, Anlage 1)
Anforderungen an die Datenverarbeitung
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