Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für ferngelenkte Kraftfahrzeuge * (Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung - StVFernLV)
Anlage 3 (zu § 15 Absatz 1, 4 und 5, Anlage 1)
Anforderungen an die Datenverarbeitung

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 176, S. 21 - 22)
1
Datensätze und Datenformate
Die folgende Tabelle legt die erforderlichen Datensätze und Datenformate fest. Die zeitliche Auflösung der gespeicherten Daten richtet sich grundsätzlich nach der im System des ferngelenkten Kraftfahrzeugs oder des Leitstandes verfügbaren Auflösung der Daten. Die zeitliche Auflösung der gespeicherten Daten muss hoch genug sein, um eine Analyse der Ereignisse zu ermöglichen. Besondere Anforderungen an die zeitliche Auflösung sind der Spalte 3 der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Lfd.
Nummer
Spalte 1:
Daten
Spalte 2:
Datenformat
Spalte 3:
Zeitliche Auflösung
1.FahrzeugidentifizierungsnummerAlphanumerische Zeichen
[A–Z; 0–9]
Beispiel: AAAAAA654398GFRDE
Zu Beginn einer Speicherung und bei Änderungen
2.PositionsdatenBreiten- und Längengrad
[±ddd.ddddd°,
Angabe in ±Graden (°) und Dezimalgraden, 5 Nachkommastellen]
Höhenangaben in Metern
Ausgabe im Globalen Positionsbestimmungssystem – Austauschformat als Abfolge von Punkten, in denen eine Änderung der Fortbewegungsrichtung erfolgte; Angabe des (Karten-)Bezugssystems
Systemauflösung
3.Datum und Zeit des Beginns/Endes des Fernlenkens, fortlaufende Nummerierung der ferngelenkten FahrtenDatum (Jahr-Monat-Tag), Zeit (Stunde:Minute:Sekunde), Nummer der Fahrt
Beispiel: 2019-07-16, 05:25:12, Fahrt 108
Zu Beginn einer Speicherung und bei Änderungen
4.Fernlenkende PersonZertifikatsdetails, insbesondere Name und Gültigkeit des ZertifikatesZu Beginn einer Speicherung und bei Änderungen
5.Systemüberwachungsdaten und Fehlerspeichereinträge samt SoftwarestandAlphanumerische Zeichen
[A–Z; 0--9] samt Erklärung
Beispiel: P0601 Motorsteuergerät – Speicher Prüfsummenfehler
Zu Beginn einer Speicherung und bei Änderungen
6.Umwelt- und WetterbedingungenTemperatur (°C), Helligkeit/Beleuchtungsstärke (Lux), Stellung des Scheibenwischers (eingeschaltet/ausgeschaltet)Systemauflösung
7.Vernetzung und DatenübertragungVernetzungsparameter, mindestens Latenzzeiten nach Anlage 1 Nummer 2.1 bis 2.5 und verfügbare BandbreiteSystemauflösung
8.Aktivierte aktive sowie passive Sicherheitssysteme und Auslösung dieser SystemeBeispiel: AEBS Notbremsassistenzsystem – Notbremsung 1,2 SekundenSystemauflösung
9.Geschwindigkeit des ferngelenkten KraftfahrzeugsNumerischer Wert in Meter pro SekundeSystemauflösung
10.Längs- und Querbeschleunigung des ferngelenkten KraftfahrzeugsNumerischer Wert in Meter pro Sekunde zum QuadratSystemauflösung
11.Spannungsversorgung des ferngelenkten KraftfahrzeugsNumerischer Wert in Volt für Bordsysteme und technische Ausrüstung zum FernlenkenSystemauflösung
12.Von extern an das ferngelenkte Kraftfahrzeug gesendete Befehle und InformationenBefehle sind im gesendeten Format zu speichern. Für Informationen sind Metadaten zu speichern: Dateigröße, Dateiformat, Quelle, Ziel, ÜbertragungszeitpunktZu Beginn einer Speicherung und bei Änderungen
13.Status der lichttechnischen EinrichtungenIdentifikation der lichttechnischen Einrichtung, Status der lichttechnischen Einrichtung (eingeschaltet/ausgeschaltet)Systemauflösung
14.Einleitung des risikominimalen ZustandsDatum (Jahr-Monat-Tag), Zeit (Stunde:Minute:Sekunde), Nummer der Fahrt
Beispiel: 2019-07-16, 05:25:12, Fahrt 108
Systemauflösung
15.Übernahme der dynamischen Fahraufgabe durch eine lenkende Person im KraftfahrzeugDatum (Jahr-Monat-Tag), Zeit (Stunde:Minute:Sekunde), Nummer der Fahrt
Beispiel: 2019-07-16, 05:25:12, Fahrt 108
Systemauflösung
2
Speicherung und Übertragung
2.1
Die in Nummer 1 genannten Daten müssen zum Zeitpunkt der Ereignisse nach den Buchstaben a bis f im ferngelenkten Kraftfahrzeug gespeichert werden:
a)
Beginn und Abschluss des Fernlenkens,
b)
Störungen im Betriebsablauf, technische Störungen des Gesamtsystems, insbesondere Abbruch der Funkverbindung während des Betriebs,
c)
Beinahe-Unfall und Unfall-Szenarien,
d)
Konfliktszenarien, insbesondere Verlassen des Fahrstreifens aufgrund von Fahrtverzug,
e)
Einleitung des risikominimalen Zustands und
f)
Übernahme der dynamischen Fahraufgabe durch eine lenkende Person im Kraftfahrzeug.
2.2
Für die Ereignisse nach Nummer 2.1 Buchstabe b bis f sind die Daten jeweils für einen Zeitraum zu speichern, der zehn Sekunden vor dem Ereignis beginnt und zehn Sekunden nach dem Ereignis endet.
2.3
Die Vernetzungsparameter müssen während der gesamten Dauer des Fernlenkens gespeichert werden.
2.4
Die für die Ereignisse nach Nummer 2.1 Buchstabe b bis f gespeicherten Daten müssen unverzüglich dem Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt werden.