zurück
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenversorgung (Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsanordnung - SVZustAnO)
§ 5
Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular