- a)
die Angaben nach Nummer 4 bis 6 und 9 des Anhangs II der Verordnung (EU) 2022/209 zum verschriebenen, angewendeten oder abgegebenen Arzneimittel,
- b)
pseudonymisierte Angabe des Namens der behandelnden Tierärztin oder des behandelnden Tierarztes oder des Namens der Praxis und der Praxisanschrift,
- c)
das Datum der Verschreibung, der ersten Anwendung oder das Abgabedatum des Arzneimittels,
- d)
die insgesamt verschriebene, angewendete oder abgegebene Menge dieser Arzneimittel,
- e)
die Nutzungsart der behandelten Tiere,
- f)
die Anzahl der behandelten Tiere,
- g)
die Anzahl der Behandlungstage und
- h)
die pseudonymisierten Angaben der Registriernummer des Betriebes, in dem die behandelten Tiere gehalten werden,