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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gebührenverordnung für die Nutzung von Informationen zur Vermittlung von Behandlungsterminen und telemedizinischen Angeboten durch Dritte (Terminvermittlungsinformationen-Gebührenverordnung - TermVInfGebV)
§ 10 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.