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Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens

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Erster Abschnitt
 Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
  § 1 Zweck des Gesetzes
  § 2 Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt
 Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen
  § 3 Versorgungsauftrag
  § 4 Anforderungen an die Spendeeinrichtungen
  § 5 Auswahl der spendenden Personen
  § 6 Aufklärung, Einwilligung
  § 7 Anforderungen zur Entnahme der Spende
  § 8 Spenderimmunisierung
  § 9 Hämatopoetische Stammzellen aus dem peripheren Blut und andere Blutbestandteile
  § 10 Aufwandsentschädigung
  § 11 Spenderdokumentation, Datenschutz
  § 11a Blutdepots
  § 12 Verordnungsermächtigung
  § 12a Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen und zahnmedizinischen Wissenschaft und Technik zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen
Dritter Abschnitt
 Anwendung von Blutprodukten
  § 13 Anforderungen an die Durchführung
  § 14 Dokumentation, Datenschutz
  § 15 Qualitätssicherung
  § 16 Unterrichtungspflichten
  § 17 Nicht angewendete Blutprodukte
  § 18 Stand der medizinischen und zahnmedizinischen Wissenschaft und Technik zur Anwendung von Blutprodukten
Vierter Abschnitt
 Rückverfolgung
  § 19 Verfahren
  § 20 Verordnungsermächtigung
Fünfter Abschnitt
 Meldewesen
  § 21 Koordiniertes Meldewesen
  § 21a Deutsches Hämophilieregister, Verordnungsermächtigung
  § 22 Epidemiologische Daten
  § 23 Verordnungsermächtigung
Sechster Abschnitt
 Sachverständige
  § 24 Arbeitskreis Blut
Siebter Abschnitt
 Pflichten der Behörden
  § 25 Mitteilungspflichten der Behörden
Achter Abschnitt
 Sondervorschriften
  § 26 Bundeswehr
Neunter Abschnitt
 Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen
  § 27 Zuständige Bundesoberbehörden
  § 28 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
  § 29 Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen
  § 30 Angleichung an Gemeinschaftsrecht
Zehnter Abschnitt
 Straf- und Bußgeldvorschriften
  § 31 Strafvorschriften
  § 32 Bußgeldvorschriften
Elfter Abschnitt
 Übergangsvorschriften
  § 33
Zwölfter Abschnitt
 Schlussvorschriften
  § 34 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
  § 35 Übergangsregelung aus Anlass des Terminservice- und Versorgungsgesetzes
  §§ 36 und 37 (weggefallen)
  § 38 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
  § 39 (Inkrafttreten)