Die Vorderseite des Triebfahrzeugführerscheins enthält folgende Angaben:
- a)
in Blockbuchstaben die Aufschrift „Triebfahrzeugführerschein“;
- b)
die Aufschrift „Bundesrepublik Deutschland“ als ausstellenden Staat mit deutscher Flagge;
- c)
das Unterscheidungszeichen für die Bundesrepublik Deutschland nach dem Ländercode nach ISO 3166 Alpha-2-Code, erschienen im Beuth Verlag GmbH, Berlin, und archivmäßig gesichert niedergelegt beim Deutschen Patent- und Markenamt in München, im Negativdruck in einem blauen Rechteck, umgeben von zwölf gelben Sternen; das Unterscheidungszeichen lautet: DE;
- d)
Angaben, die bei Erteilung des Triebfahrzeugführerscheins unter Verwendung der folgenden Nummern einzutragen sind:
- aa)
Nummer 1: Name des Inhabers,
- bb)
Nummer 2: Vorname des Inhabers,
- cc)
Nummer 3: Geburtsdatum und Geburtsort des Inhabers,
- dd)
Nummer 4a: Datum der Ausstellung des Triebfahrzeugführerscheins,
- ee)
Nummer 4b: Datum des Ablaufs der Gültigkeit,
- ff)
Nummer 4c: Bezeichnung der Ausstellungsbehörde,
- gg)
Nummer 5: Nummer des Triebfahrzeugführerscheins, die im nationalen Register Zugriff auf Daten ermöglicht,
- hh)
Nummer 6: Lichtbild des Inhabers und
- ii)
Nummer 7: Unterschrift des Inhabers.
Die Nummer des Triebfahrzeugführerscheins nach Doppelbuchstabe gg wird als Europäische Identifikationsnummer nach Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 653/2007 der Kommission vom 13. Juni 2007 zur Verwendung eines einheitlichen europäischen Formats für Sicherheitsbescheinigungen und Antragsunterlagen gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Gültigkeit von gemäß der Richtlinie 2001/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ausgestellten Sicherheitsbescheinigungen (ABl. L 153 vom 14.6.2007, S. 9), die durch die Verordnung (EU) Nr. 445/2011 (ABl. L 122 vom 11.5.2011, S. 22) geändert worden ist, gebildet.
Die zwei Ziffern der Europäischen Identifikationsnummer für die Art des Dokuments lauten wie folgt:
71 für den 1. bis 9 999. Triebfahrzeugführerschein pro Jahr;
72 für den 10 000. bis 19 999. Triebfahrzeugführerschein pro Jahr;
73 für den 20 000. bis 29 999. Triebfahrzeugführerschein pro Jahr.