Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
„Herstellen von Kanalleitungen, Schacht- und Sonderbauwerken“,
- 2.
„Durchführen von Kanalbauarbeiten“,
- 3.
„Durchführen von Tiefbaumaßnahmen“ sowie
- 4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.