Teil 2 der Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
„Herstellen von Bohrungen und deren Ausbau“,
- 2.
„Durchführen von Bohrungen und Brunnenbauarbeiten“,
- 3.
„Einbauen von Wasserversorgungsanlagen“ sowie
- 4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.