Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs 1 , 2 (Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV) Anlage 1(zu § 8) Stempel zur Kennzeichnung der Genusstauglichkeit
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1364)
1.
Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Untersuchung auf Trichinen unterzogen wurde
2.
Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Fleischuntersuchung unterzogen wurde