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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes 1 , 2 (Tierzuchtdurchführungsverordnung - TierZDV)
§ 28 Zulassungsvoraussetzungen

An einem Kurzlehrgang über Eigenbestandsbesamung darf nur teilnehmen, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.