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Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes 1 , 2

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Kapitel 1
 Allgemeine Bestimmungen
  § 1 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2
 Zuchtverbände, Zuchtunternehmen und Zuchtprogramme
  § 2 Für die Zuchtarbeit verantwortliche Person
  § 3 Genehmigung von Zuchtprogrammen für reinrassige Zuchttiere
  § 4 Genehmigung von Zuchtprogrammen für Hybridzuchtschweine
  § 5 Kennzeichnung und Identifizierung von Zuchttieren
  § 6 Eintragungsbestätigungen für Vorbuchtiere und Tierzuchtbescheinigungen
  § 7 Pferdesportliche Veranstaltungen
  § 8 Zuchtprogramme zur Wiederherstellung einer ausgestorbenen oder einer ernsthaft vom Aussterben bedrohten einheimischen Rasse
  § 9 Aufstiegsregelungen bei gefährdeten Rassen und robusten Schafrassen
Kapitel 3
 Gewinnung, Behandlung, Lagerung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren
Abschnitt 1
 Künstliche Besamung
  § 10 Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation
  § 11 Anforderungen an den Betrieb einer nationalen Besamungsstation
  § 12 Kennzeichnungsnummer der nationalen Besamungsstation
  § 13 Kennzeichnung von Samen
  § 14 Aufzeichnungen über Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen, Samenbegleitschein
  § 15 Aufzeichnungen über die Verwendung von Samen
Abschnitt 2
 Tierzüchterische Bestimmungen für die künstliche Besamung
  § 16 Prüfeinsatz
Abschnitt 3
 Embryotransfer
  § 17 Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit
  § 18 Anforderungen an den Betrieb einer Embryo-Entnahme- oder Erzeugungseinheit
  § 19 Kennzeichnungsnummer der nationalen Embryo-Entnahmeeinheit
  § 20 Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen
  § 21 Aufzeichnungen über Erzeugung, Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Eizellen und Embryonen, Embryobegleitschein
  § 22 Aufzeichnungen über die Verwendung von Embryonen
Abschnitt 4
 Bestimmungen zum Datenzugang
  § 23 Zugang zu Daten aus Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
Kapitel 4
 Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz
Abschnitt 1
 Ausbildungsstätten
  § 24 Anforderungen an Ausbildungsstätten
Abschnitt 2
 Lehrgänge über künstliche Besamung
Unterabschnitt 1
 Lehrgänge für Besamungsbeauftragte
  § 25 Zulassungsvoraussetzungen
  § 26 Lehrinhalte
  § 27 Abschlussprüfung
Unterabschnitt 2
 Kurzlehrgänge über Eigenbestandsbesamung
  § 28 Zulassungsvoraussetzungen
  § 29 Lehrinhalte
  § 30 Abschlussprüfung
Abschnitt 3
 Lehrgänge über Embryotransfer
  § 31 Zulassungsvoraussetzungen
  § 32 Lehrinhalte
  § 33 Abschlussprüfung
Kapitel 5
 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
  § 34 Ordnungswidrigkeiten
  § 35 Übergangsvorschriften
  § 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Schlussformel
  Anlage 1 (zu den §§ 10 und 11)
Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation
  Anlage 2 (zu § 11 Satz 1 Nummer 5 bis 7 und 11)
Vorgeschriebene Voraussetzungen und Überprüfungen an männlichen Tieren, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung und zum Natursprung vorgesehen sind
  Anlage 2a (zu § 11 Satz 1 Nummer 7a)
Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Equiden, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind
  Anlage 3 (zu § 17)
Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit