Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2
Zuchtverbände,
Zuchtunternehmen und Zuchtprogramme
| § 2 | Für die Zuchtarbeit verantwortliche Person |
| § 3 | Genehmigung von Zuchtprogrammen für reinrassige Zuchttiere |
| § 4 | Genehmigung von Zuchtprogrammen für Hybridzuchtschweine |
| § 5 | Kennzeichnung und Identifizierung von Zuchttieren |
| § 6 | Eintragungsbestätigungen für Vorbuchtiere und Tierzuchtbescheinigungen |
| § 7 | Pferdesportliche Veranstaltungen |
| § 8 | Zuchtprogramme zur Wiederherstellung einer ausgestorbenen oder einer ernsthaft vom Aussterben bedrohten einheimischen Rasse |
| § 9 | Aufstiegsregelungen bei gefährdeten Rassen und robusten Schafrassen |
Kapitel 3
Gewinnung, Behandlung,
Lagerung, Abgabe und Verwendung
von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren
Abschnitt 1
Künstliche Besamung
| § 10 | Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation |
| § 11 | Anforderungen an den Betrieb einer nationalen Besamungsstation |
| § 12 | Kennzeichnungsnummer der nationalen Besamungsstation |
| § 13 | Kennzeichnung von Samen |
| § 14 | Aufzeichnungen über Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen, Samenbegleitschein |
| § 15 | Aufzeichnungen über die Verwendung von Samen |
Abschnitt 2
Tierzüchterische Bestimmungen
für die künstliche Besamung
Abschnitt 3
Embryotransfer
| § 17 | Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit |
| § 18 | Anforderungen an den Betrieb einer Embryo-Entnahme- oder ‑Erzeugungseinheit |
| § 19 | Kennzeichnungsnummer der nationalen Embryo-Entnahmeeinheit |
| § 20 | Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen |
| § 21 | Aufzeichnungen über Erzeugung, Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Eizellen und Embryonen, Embryobegleitschein |
| § 22 | Aufzeichnungen über die Verwendung von Embryonen |
Abschnitt 4
Bestimmungen zum Datenzugang
| § 23 | Zugang zu Daten aus Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung |
Kapitel 4
Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz
Abschnitt 1
Ausbildungsstätten
| § 24 | Anforderungen an Ausbildungsstätten |
Abschnitt 2
Lehrgänge über künstliche Besamung
Unterabschnitt 1
Lehrgänge für Besamungsbeauftragte
| § 25 | Zulassungsvoraussetzungen |
| § 26 | Lehrinhalte |
| § 27 | Abschlussprüfung |
Unterabschnitt 2
Kurzlehrgänge über Eigenbestandsbesamung
| § 28 | Zulassungsvoraussetzungen |
| § 29 | Lehrinhalte |
| § 30 | Abschlussprüfung |
Abschnitt 3
Lehrgänge über Embryotransfer
| § 31 | Zulassungsvoraussetzungen |
| § 32 | Lehrinhalte |
| § 33 | Abschlussprüfung |
Kapitel 5
Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
| § 34 | Ordnungswidrigkeiten |
| § 35 | Übergangsvorschriften |
| § 36 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage 1 (zu den §§ 10 und 11) | Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation |
Anlage 2 (zu § 11 Satz 1 Nummer 5 bis 7 und 11) | Vorgeschriebene Voraussetzungen und Überprüfungen an männlichen Tieren, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung und zum Natursprung vorgesehen sind |
Anlage 2a (zu § 11 Satz 1 Nummer 7a) | Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Equiden, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind |
Anlage 3 (zu § 17) | Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit |