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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten * (TK-Mindestversorgungsverordnung - TKMV)
§ 1 Latenz

Bei einem Internetzugangsdienst und einem Sprachkommunikationsdienst ist Latenz das arithmetische Mittel aus
1.
der Zeit, die das Signal für die Hinstrecke zwischen dem Netzabschlusspunkt und dem Referenzmesspunkt aus der Breitbandmessung-Desktop-App der Bundesnetzagentur benötigt, und
2.
der Zeit, die das Signal für die Rückstrecke zwischen dem Netzabschlusspunkt und dem Referenzmesspunkt aus der Breitbandmessung-Desktop-App der Bundesnetzagentur benötigt.