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Verordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Kapitel 1
Bewilligung der Truppenverwendung nichtberechtigter Personen
§ 1 Bewilligung der Truppenverwendung nach § 3 Absatz 2 des Gesetzes
§ 2 Fristverlängerung
§ 3 Rückwirkende Bewilligung
Kapitel 2
Anmeldung zur Truppenverwendung
§ 4 Verwendung des Einheitspapiers
§ 5 Der Zollanmeldung beizufügende Unterlagen
§ 6 Verzicht auf die Einfuhr-/Erwerbsgenehmigung
Kapitel 3
Abgabe von Waren in der Truppenverwendung
Abschnitt 1
Abgabe durch die ausländischen Streitkräfte und Hauptquartiere
Unterabschnitt 1
Abgabe aus dienstlichen Gründen, Abgabenbefreiung
§ 7 Abgabe von Waren in Verpflegungseinrichtungen
§ 8 Abgabe von Waren an deutsche Mitglieder der Hauptquartiere
§ 9 Abgabe von Waren aus anderen dienstlichen Gründen
Unterabschnitt 2
Abgabe auf Veranstaltungen, Abgabenbefreiung
§ 10 Öffentliche Veranstaltungen der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
§ 11 Genehmigungspflicht
§ 12 Sonstige öffentliche Veranstaltungen
§ 13 Nichtöffentliche Veranstaltungen
Unterabschnitt 3
Abgabe an nichtberechtigte Personen, die Kinder von Mitgliedern der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere zeitweise betreuen
§ 14 Erwerb von Einfuhrwaren
Unterabschnitt 4
Abgabe an versorgungsberechtigte Personen
§ 15 Versorgungsberechtigte Personen
§ 16 Rechte und Pflichten der versorgungsberechtigten Personen
§ 17 Zulassung als versorgungsberechtigte Person
Abschnitt 2
Abgabe durch die Mitglieder der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
§ 18 Veräußerungsgenehmigung
§ 19 Abgabe von Geschenken, Abgabenbefreiung
§ 20 Abgabe auf Flohmärkten, Abgabenbefreiung
Kapitel 4
Handlungen, die keine zweckwidrige Verwendung darstellen
§ 21 Beförderung von Waren in der Truppenverwendung
§ 22 Lagerung von Waren in der Truppenverwendung
§ 23 Unentgeltliches Überlassen von Waren in der Truppenverwendung
§ 24 Kommissionsgeschäfte über Kraftfahrzeuge
Kapitel 5
Ausnahmen von der Abgabenentstehung, Übersiedlungsgut
§ 25 Geringfügige Pflichtverletzungen
§ 26 Übersiedlungsgut
Kapitel 6
Sonstige Bestimmungen
§ 27 Zuständige Zollstelle
§ 28 Ordnungswidrigkeiten
§ 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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