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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Leistungsbezüge und Zulagen an den Universitäten der Bundeswehr (Leistungsbezügeverordnung UniBw - UniBwLeistBV)
§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt die Vergabe von Leistungsbezügen sowie von Forschungs- und Lehrzulagen an Professorinnen und Professoren, Präsidentinnen und Präsidenten sowie Kanzlerinnen und Kanzler an den Universitäten der Bundeswehr, soweit ihnen Ämter der Bundesbesoldungsordnung W übertragen sind. Die Verordnung regelt ferner die Ruhegehaltfähigkeit befristet gewährter Leistungsbezüge und die Teilnahme von Leistungsbezügen an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen.