Leistungsbezüge werden in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 vergeben
- 1.
aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen (Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge),
- 2.
für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Weiterbildung und Nachwuchsförderung (besondere Leistungsbezüge) und
- 3.
für die Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung oder der Leitung der Universität (Funktions-Leistungsbezüge).