(1) Die Anzeigen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 haben folgende Daten zu enthalten:
- 1.
den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung als Empfänger der Anzeige,
- 2.
von der versicherten Person:
- a)
den Namen und den Vornamen,
- b)
das Geburtsdatum,
- c)
die Anschrift,
- d)
das Geschlecht,
- e)
die Krankenkasse,
- f)
die Staatsangehörigkeit und
- g)
sofern zutreffend den Namen und die Anschrift der gesetzlich vertretungsberechtigten Personen,
- 3.
den Namen und den Vornamen der anzeigenden Person oder einer von ihr bevollmächtigten Person,
- 4.
das Datum der Anzeige.