Der Umgangspfleger erhält bei Ausfall eines Umgangstermins eine Ausfallentschädigung, wenn
- 1.
der Ausfall nicht durch einen in seiner Person liegenden Grund veranlasst war,
- 2.
ihm der Ausfall nicht spätestens 24 Stunden vor dem Umgangstermin mitgeteilt worden ist und
- 3.
er versichert, in welcher Höhe er durch den Terminausfall einen Einkommensverlust erlitten hat.
Die Ausfallentschädigung beträgt 50 Prozent des durch den Terminausfall erlittenen Einkommensverlustes.