Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV) § 18Bestimmung der Sachkosten und der Kosten für Amtshilfe und Arbeitnehmerüberlassung
Sächliche Aufwendungen nach den §§ 9 und 10 werden in tatsächlicher Höhe anerkannt.