Im Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist,
- 1.
Veranstaltungsprojekte zu planen und Lösungen für auftretende komplexe Probleme zu erarbeiten,
- 2.
technische Umsetzung und Abläufe zu koordinieren,
- 3.
die Sicherheit der technischen Einrichtungen und der Mitwirkenden zu gewährleisten,
- 4.
Abläufe und Resultate zu reflektieren und Verbesserungen vorzuschlagen und
- 5.
Konzepte, Lösungen und Entscheidungen zu dokumentieren, zu kommunizieren und zu begründen.