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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik und Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik-Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeines
  § 1 Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung
  § 2 Teile des Fortbildungsabschlusses
  § 3 Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen
  § 4 Gliederung der Prüfung
  § 5 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung in den Prüfungsteilen
Abschnitt 2
 Prüfungsteil „Veranstaltungsprozesse“
  § 6 Prüfungsbereiche
  § 7 Prüfungsinstrument und Bearbeitungsdauer
  § 8 Mündliche Ergänzungsprüfung
  § 9 Prüfungsbereich „Konzeption und Planung veranstaltungstechnischer Projekte“
  § 10 Prüfungsbereich „Technische Leitung und Umsetzung veranstaltungstechnischer Projekte“
Abschnitt 3
 Prüfungsteil „Betriebliches Management“
  § 11 Prüfungsbereiche
  § 12 Prüfungsinstrumente und Bearbeitungsdauer
  § 13 Mündliche Ergänzungsprüfung
  § 14 Prüfungsbereich „Betriebsorganisation“
  § 15 Prüfungsbereich „Personalorganisation“
  § 16 Prüfungsbereich „Personalführung“
Abschnitt 4
 Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“
  § 17 Gegenstand des Prüfungsteils
  § 18 Projektantrag
  § 19 Bestandteile des Prüfungsteils
  § 20 Qualifikationsinhalte
Abschnitt 5
 Bewerten der Prüfungsleistungen, Gesamtnote, Zeugnisse und Wiederholung
  § 21 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
  § 22 Bewerten der Prüfungsleistungen
  § 23 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
  § 24 Zeugnisse
  § 25 Wiederholung der Prüfung
Abschnitt 6
 Schlussvorschriften
  § 26 Übergangsvorschriften
  § 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Anlage 1 (zu § 22 Absatz 1)
Bewertungsmaßstab und -schlüssel
  Anlage 2 (zu § 24 Absatz 1)
Zeugnisinhalte