- 1.
„Anlage zum Import von Ammoniak“ eine Anlage zur Einfuhr von verflüssigtem Ammoniak und zur damit im Zusammenhang stehenden Entladung, Lagerung oder Wiederverdampfung,
- 2.
„Anlage zum Import von flüssigen organischen Wasserstoffträgern“ eine Anlage zur Einfuhr von flüssigen organischen Wasserstoffträgern und zur damit im Zusammenhang stehenden Entladung oder Lagerung,
- 3.
„Anlage zum Import von Methanol“ eine Anlage zur Einfuhr von verflüssigtem Methanol und zur damit im Zusammenhang stehenden Entladung, Lagerung oder Wiederverdampfung,
- 4.
„Anlage zum Import von Wasserstoff“ eine Anlage zur Einfuhr von Wasserstoff und zur damit im Zusammenhang stehenden Entladung, Lagerung oder Wiederverdampfung,
- 5.
„Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs“ eine Anlage, die mittels Einsatzes von Strom aus erneuerbaren Quellen und entsprechend der Richtlinie (EU) 2023/2413 in der Fassung vom 18. Oktober 2023 sowie den auf deren Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakten der Europäischen Union gasförmige, flüssige oder feste synthetische Kraftstoffe herstellt,
- 6.
„Anlage zur Erzeugung von Wasserstoff aus biogenen Reststoffen“ eine Anlage, die aus Rest- und Abfallstoffen nach der Richtlinie (EU) 2023/2413 in der Fassung vom 18. Oktober 2024 Wasserstoff produziert,
- 7.
„Anlage zur Konditionierung von Wasserstoff“ eine Anlage, welche den Druck, die Reinheit oder den Aggregatzustand von Wasserstoff ändert,
- 8.
„Anlage zur Speicherung von Wasserstoff“
- a)
eine Anlage, die der oberirdischen Speicherung von Wasserstoff dient, oder
- b)
eine Anlage, die zum Zweck der unterirdischen Speicherung von Wasserstoff und von Gasen zur Speicherung von Wasserstoff neu zu errichten oder umzurüsten ist,
- 9.
„dazugehörige Nebenanlage“ eine Nebenanlage, die dem Betrieb einer Anlage oder Leitung nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 12, 15 bis 18 dient, einschließlich Pump-, Abzweig-, Übergabe-, Absperr- oder Entlastungsstationen sowie Regel- oder Messanlagen,
- 10.
„Elektrolyseur zur Erzeugung von Wasserstoff“ eine Anlage zur Erzeugung von Wasserstoff durch elektrolytische Umwandlung von Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff,
- 11.
„flüssiger organischer Wasserstoffträger“ eine organische Verbindung, die Wasserstoff mittels einer chemischen Reaktion aufnehmen und wieder abgeben kann,
- 12.
„Verdichter“ eine Anlage zur Komprimierung von Wasserstoff auf ein höheres Druckniveau zur Herstellung der Transportfähigkeit von Wasserstoff.