Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein
§ 6 Nicht förderfähige und förderfähige Kosten

Die nicht förderfähigen und förderfähigen Kosten der Maßnahmen nach § 2 richten sich nach den Bestimmungen des GAP-Strategieplanes.