Der Antrag auf Zuteilung einer Prüfungsnummer nach den §§ 19 und 20 des Weingesetzes muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- 1.
Prüfungsbehörde,
- 2.
beantragte Prüfungsnummer,
- 3.
Antragsteller:
Name/Firma,
Postleitzahl, Ort,
- 4.
beantragte Bezeichnung des Erzeugnisses:
Jahrgang,
bestimmtes Anbaugebiet,
Gemeinde oder Ortsteil,
Lage oder Bereich,
Weinart,
Rebsorte(n),
beantragte Bezeichnung „Classic“,
beantragte Bezeichnung „Blanc de Noirs“ oder „Blanc de Noir“,
beantragte Bezeichnung „Weißherbst“,
beantragte Qualitätsbezeichnung,
bei Sekt b.A.: Gärverfahren und Beginn der Lagerzeit,
- 5.
Zusammensetzung des Erzeugnisses:
natürlicher Alkoholgehalt (%vol oder Grad Oe),
Verschnittanteile,
Art und Ausmaß der Anreicherung,
bei Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätsperlwein b.A.: Anteil und Ausmaß der Süßung,
- 6.
weitere Angaben:
Wein-Nummer,
Gesamtmenge der Wein-Nummer,
abgefüllte Menge der Wein-Nummer,
Abfülldatum,
wurde eine Prüfung schon einmal beantragt?
wenn ja, unter welcher Antragsnummer?
- 7.
(weggefallen)