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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann und zur Werkfeuerwehrfrau* (Werkfeuerwehrausbildungsverordnung - WFAusbV)
§ 2
Dauer der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
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