Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 1
Anwendungsbereich
und Begriffsbestimmungen
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
§ 2a | Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen |
§ 3 | Ausnahmen |
§ 4 | Gesetzlicher Aufsichtsrahmen für Große Wertpapierinstitute |
Abschnitt 2
Aufgaben und grundlegende
Befugnisse der Bundesanstalt
§ 5 | Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt |
§ 6 | Sofortige Vollziehbarkeit |
§ 7 | Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen |
§ 8 | Befugnis zur Erstreckung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf bestimmte Wertpapierinstitute |
Abschnitt 3
Zusammenarbeit der
Bundesanstalt mit anderen Stellen
§ 9 | Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank |
§ 10 | Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Systems der Finanzaufsicht |
§ 11 | Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen |
§ 12 | Verschwiegenheitspflicht |
Abschnitt 4
Hinweisgebersystem
und Aufzeichnungsverpflichtung
bei Wertpapierinstituten;
Form der einzureichenden Dokumente
§ 13 | Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung |
§ 14 | Kommunikation mit Bundesanstalt und Deutscher Bundesbank; Verordnungsermächtigung |
Kapitel 2
Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder
Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen
Abschnitt 1
Erlaubnis
§ 15 | Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen |
§ 16 | Erlaubnisverfahren und Bekanntmachung |
§ 17 | Anfangskapital |
§ 18 | Versagung der Erlaubnis |
§ 19 | Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis |
Abschnitt 2
Geschäftsleiter und
Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
§ 20 | Geschäftsleiter |
§ 21 | Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan |
§ 22 | Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans |
§ 23 | Tätigkeitsverbote für natürliche Personen, die nicht Geschäftsleiter sind |
Abschnitt 3
Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 24 | Anzeige |
§ 25 | Beurteilungszeitraum |
§ 26 | Beurteilungskriterien und Untersagung |
§ 27 | Untersagung der Stimmrechtsausübung und Weisungsrecht |
Abschnitt 4
Vertraglich gebundene
Vermittler, Bezeichnungsschutz
und Registervorschriften
§ 28 | Verpflichtungen von Wertpapierinstituten bei der Bestellung vertraglich gebundener Vermittler |
§ 29 | Bezeichnungsschutz |
§ 30 | Registervorschriften |
Kapitel 3
Informationen über die
zuständigen Sicherungseinrichtungen
§ 31 | Information über die Sicherungseinrichtung |
§ 32 | Information der Kunden über das Ausscheiden aus einer Sicherungseinrichtung |
Kapitel 4
Vorkehrungen zur Verhinderung
von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
§ 33 | Interne Sicherungsmaßnahmen |
§ 34 | Zeitpunkt der Identitätsüberprüfung |
§ 35 | Verstärkte Sorgfaltspflichten |
§ 36 | Geldwäscherechtliche Pflichten für Investmentholdinggesellschaften |
§ 37 | Verbotene Geschäfte |
Kapitel 5
Beaufsichtigung von
Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht
Abschnitt 1
Grundlagen der Solvenzaufsicht
§ 38 | Anwendungsbereich |
§ 39 | Internes Kapital und liquide Mittel |
§ 40 | Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung |
§ 41 | Interne Unternehmensführung |
§ 42 | Länderspezifische Berichterstattung |
§ 43 | Aufgaben der Geschäftsleiter im Rahmen des Risikomanagements |
§ 44 | Funktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements; Ausschussbildung |
§ 45 | Risikosteuerung |
§ 46 | Vergütungssystem; Verordnungsermächtigung |
Abschnitt 2
Aufsichtlicher
Überprüfungs- und Bewertungsprozess
§ 47 | Aufsichtliche Überprüfung und Bewertung |
§ 48 | Laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Modelle |
Abschnitt 3
Besondere Befugnisse
der Bundesanstalt bei der laufenden
Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
§ 49 | Besondere Aufsichtsbefugnisse |
§ 50 | Zusätzliche Eigenmittelanforderungen |
§ 51 | Vorgaben zu zusätzlichen Eigenmitteln |
§ 52 | Besondere Liquiditätsanforderungen |
§ 53 | Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden |
§ 54 | Veröffentlichungspflichten |
§ 55 | Pflicht zur Unterrichtung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde |
Abschnitt 4
Besonderheiten
bei der Beaufsichtigung
von Wertpapierinstitutsgruppen
Unterabschnitt 1
Beaufsichtigung von
Wertpapierinstitutsgruppen auf
konsolidierter Basis und Beaufsichtigung
der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen
§ 56 | Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis und die Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests |
§ 57 | Informationspflichten in Krisensituationen |
§ 58 | Aufsichtskollegien |
§ 59 | Kooperation der Bundesanstalt mit anderen zuständigen Behörden |
§ 60 | Nachprüfung von Informationen über Unternehmen in anderen Vertragsstaaten |
Unterabschnitt 2
Investmentholdinggesellschaften, gemischte
Finanzholdinggesellschaften und gemischte Unternehmen
§ 61 | Einbezug von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests |
§ 62 | Qualifikation von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft; Tätigkeitsuntersagung; Verwarnung |
§ 63 | Gemischte Holdinggesellschaften |
Abschnitt 5
Anzeigepflichten;
Wertpapierinstitute mit
Mutterunternehmen im Drittstaat
§ 64 | Anzeigepflichten für alle Wertpapierinstitute |
§ 65 | Anzeigepflichten für Große Wertpapierinstitute |
§ 66 | Anzeigepflichten für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute |
§ 67 | Anzeigepflichten von Geschäftsleitern, Investmentholdinggesellschaften sowie gemischten Finanzholdinggesellschaften |
§ 68 | Befugnis für einzelfallbezogene Anzeigepflichten; Verordnungsermächtigung |
§ 69 | Bewertung der Aufsicht im Drittstaat und andere Aufsichtstechniken |
Kapitel 6
Europäischer Pass, Zweigniederlassung
und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
Abschnitt 1
Europäischer Pass,
Zweigniederlassung und grenz-
überschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 70 | Errichten einer Zweigniederlassung durch inländische Wertpapierinstitute |
§ 71 | Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Wertpapierinstitute |
§ 72 | Änderung der angezeigten Verhältnisse |
Abschnitt 2
Errichten einer
Zweigniederlassung und grenz-
überschreitender Dienstleistungs-
verkehr durch Wertpapierinstitute
mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat
§ 73 | Errichten einer Zweigniederlassung durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat |
§ 74 | Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr |
§ 75 | Unterrichtungsbefugnis und Maßnahmen der Bundesanstalt |
Kapitel 7
Vorlage von
Rechnungslegungsunterlagen,
Prüferbestellung und Prüfung
§ 76 | Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen |
§ 77 | Prüferbestellung und Anzeige |
§ 78 | Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung |
Kapitel 7a
DLT-Pilotregelung nach der Verordnung (EU) 2022/858
§ 78a | Zuständigkeit |
§ 78b | Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 15 |
§ 78c | Unterlagen und Anträge nach der Verordnung (EU) 2022/858 |
Kapitel 8
Maßnahmen bei Gefahr
§ 79 | Maßnahmen bei Gefahr |
§ 80 | Sonderbeauftragter |
§ 81 | Abwicklung laufender Geschäfte; Ausnahmen; Verbot der Zwangsvollstreckung |
Kapitel 9
Straf- und Bußgeldvorschriften, öffentliche
Bekanntmachung und Mitteilungen in Strafsachen
§ 82 | Strafvorschriften |
§ 83 | Bußgeldvorschriften |
§ 84 | Öffentliche Bekanntmachung von Verwaltungssanktionen und -maßnahmen |
§ 85 | Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen |
Kapitel 10
Übergangsvorschriften
§ 86 | Übergangsvorschriften für bestehende Wertpapierinstitute |