Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Unterabschnitt 1
Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht
| § 1 | Begriffsbestimmungen |
| § 1a | Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen |
| § 2 | Ausnahmen; Verordnungsermächtigung |
| § 3 | Für Institute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte |
| § 4 | Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt, Entscheidung in Zweifelsfällen |
| § 4a | Elektronische Bekanntgabe oder Zustellung von Verwaltungsakten; Verordnungsermächtigung |
| § 4b | Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554 |
| § 5 | Zusammenarbeit mit anderen Behörden |
| § 6 | Verschwiegenheitspflicht |
Unterabschnitt 2
Durchsetzung des Erlaubnisvorbehalts
| § 7 | Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte |
| § 8 | Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte |
Unterabschnitt 3
Sofortige Vollziehbarkeit
| § 9 | Sofortige Vollziehbarkeit |
Abschnitt 2
Erlaubnis;
Inhaber bedeutender Beteiligungen
Unterabschnitt 1
Erlaubnis
| § 10 | Erlaubnis für das Erbringen von Zahlungsdiensten; Verordnungsermächtigung |
| § 11 | Erlaubnis für das Betreiben von E-Geld-Geschäften; Verordnungsermächtigung |
| § 12 | Versagung der Erlaubnis |
| § 13 | Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis |
Unterabschnitt 2
Inhaber bedeutender Beteiligungen
| § 14 | Inhaber bedeutender Beteiligungen; Verordnungsermächtigung |
Abschnitt 3
Eigenmittel,
Absicherung im Haftungsfall
| § 15 | Eigenmittel; Verordnungsermächtigung |
| § 16 | Absicherung für den Haftungsfall für Zahlungsauslösedienste; Verordnungsermächtigung |
Abschnitt 4
Sicherungsanforderungen
| § 17 | Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten und des Betreibens des E-Geld-Geschäfts |
| § 18 | Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld |
Abschnitt 5
Vorschriften über die laufende
Beaufsichtigung von Instituten
| § 19 | Auskünfte und Prüfungen |
| § 20 | Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte |
| § 21 | Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag |
| § 22 | Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten |
| § 23 | Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers, Bestellung in besonderen Fällen |
| § 24 | Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung |
| § 25 | Inanspruchnahme von Agenten; Verordnungsermächtigung |
| § 26 | Auslagerung |
| § 27 | Organisationspflichten |
| § 28 | Anzeigen; Verordnungsermächtigung |
| § 29 | Monatsausweise; Verordnungsermächtigung |
| § 30 | Aufbewahrung von Unterlagen |
Abschnitt 6
Sondervorschriften für
das E-Geld-Geschäft und den
Vertrieb und die Rücktauschbarkeit
| § 31 | Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen |
| § 32 | Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten |
| § 33 | Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld |
Abschnitt 7
Sonderbestimmungen
für Kontoinformationsdienste
| § 34 | Registrierungspflicht; Verordnungsermächtigung |
| § 35 | Versagung der Registrierung |
| § 36 | Absicherung für den Haftungsfall; Verordnungsermächtigung |
| § 37 | Erlöschen und Aufhebung der Registrierung |
Abschnitt 8
Europäischer Pass,
Zweigniederlassung und grenz-
überschreitender Dienstleistungs-
verkehr, Zweigstellen aus Drittstaaten
| § 38 | Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Institute |
| § 39 | Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums |
| § 40 | Berichtspflicht |
| § 41 | Zentrale Kontaktperson; Verordnungsermächtigung |
| § 42 | Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums |
Abschnitt 9
Register
| § 43 | Zahlungsinstituts-Register |
| § 44 | E-Geld-Instituts-Register |
Abschnitt 10
Gemeinsame Bestimmungen
für alle Zahlungsdienstleister
Unterabschnitt 1
Kartengebundene Zahlungsinstrumente
| § 45 | Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters |
| § 46 | Rechte und Pflichten des kartenausgebenden Zahlungsdienstleisters |
| § 47 | Ausnahme für E-Geld-Instrumente |
Unterabschnitt 2
Zugang von Zahlungsauslöse- und
Kontoinformationsdienstleistern zu Zahlungskonten
| § 48 | Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Zahlungsauslösediensten |
| § 49 | Pflichten des Zahlungsauslösedienstleisters |
| § 50 | Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Kontoinformationsdiensten |
| § 51 | Pflichten des Kontoinformationsdienstleisters |
| § 52 | Zugang zu Zahlungskonten |
Unterabschnitt 3
Risiken und Meldung von Vorfällen
| § 53 | Beherrschung operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken |
| § 54 | Meldung schwerwiegender Betriebs- oder Sicherheitsvorfälle |
Unterabschnitt 4
Starke Kundenauthentifizierung
| § 55 | Starke Kundenauthentifizierung |
Unterabschnitt 5
Zugang zu Konten und Zahlungssystemen
| § 56 | Zugang zu Zahlungskontodiensten bei CRR-Kreditinstituten |
| § 57 | Zugang zu Zahlungssystemen |
| § 57a | Voraussetzungen für die Beantragung der Teilnahme an Zahlungssystemen; Verordnungsermächtigung |
| § 58 | Aufgaben der Bundesanstalt bei Kartenzahlverfahren, Ausnahmen für neue Zahlverfahren im Massenzahlungsverkehr; Verordnungsermächtigung |
Unterabschnitt 5a
Technische Infrastrukturleistungen
| § 58a | Zugang zu technischen Infrastrukturleistungen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts |
Abschnitt 11
Datenschutz
Abschnitt 12
Beschwerden; Außergerichtliche Streitbeilegung und kollektive Verbraucherinformation
| § 60 | Beschwerden über Zahlungsdienstleister |
| § 61 | Beschwerden über E-Geld-Emittenten |
| § 62 | Streitbeilegung bei einem Zahlungsdienstleister |
| § 62a | Kollektive Verbraucherinformation |
Abschnitt 13
Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
| § 63 | Strafvorschriften |
| § 64 | Bußgeldvorschriften |
| § 65 | Mitteilung in Strafsachen |
| § 65a | Bekanntmachung von Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/2554 |
Abschnitt 14
Übergangsvorschriften
| § 66 | Übergangsvorschriften für Zahlungsinstitute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen |
| § 67 | Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen |
| § 68 | Übergangsvorschriften für bestimmte Zahlungsdienste und für die starke Kundenauthentifizierung |
| § 69 | Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz |