Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) § 43Art der Prüfung
Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung. Sie besteht aus einem praktischen Prüfungselement und einem mündlichen Prüfungselement.