(1) Für jede an einer Anschrift mit Sonderbereichen wohnende Person werden Daten zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben:
- 1.
Monat und Jahr der Geburt,
- 2.
Geschlecht,
- 3.
Familienstand,
- 4.
Staatsangehörigkeiten,
- 5.
Art des Sonderbereichs,
- 6.
Geburtsstaat.
(2) Für Personen an Anschriften mit Sonderbereichen, die nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, werden zusätzlich die Anzahl der Personen im Haushalt und der Wohnungsstatus erhoben.