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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 (Zensusgesetz 2022 - ZensG 2022)
§ 30 Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur Merkmalsgenerierung

Die Hilfsmerkmale nach den §§ 6, 10 Absatz 2, § 13 Absatz 2 und § 16 dürfen verwendet werden, um neue Merkmale zu Typ und Größe der Familie und des Haushalts zu generieren und zu speichern.