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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 (Zensusgesetz 2022 - ZensG 2022)
§ 35 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt

Die Kosten der Datenübermittlungen an das Statistische Bundesamt werden nicht erstattet.