Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
| § 1 | Art, Stichtag, Quellen und Zwecke des Zensus |
| § 2 | Begriffsbestimmungen |
Abschnitt 2
Erhebungen
Unterabschnitt 1
Bevölkerungszählung
| § 3 | Erhebungseinheiten der Bevölkerungszählung |
| § 4 | Gebietsstand und Bevölkerungsfortschreibung |
| § 5 | Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden |
| § 6 | Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale |
| § 7 | Übermittlungen von Daten durch oberste Bundesbehörden |
| § 8 | Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit |
Unterabschnitt 2
Gebäude- und Wohnungszählung
| § 9 | Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungszählung |
| § 10 | Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung |
Unterabschnitt 3
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
| § 11 | Zwecke und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis |
| § 12 | Auswahleinheiten der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis |
| § 13 | Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis |
Unterabschnitt 4
Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
| § 14 | Umfang und Zuständigkeiten bei den Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen |
| § 15 | Erhebungsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen |
| § 16 | Hilfsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen |
| § 17 | Durchführung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis bei Anschriften mit Sonderbereichen |
| § 18 | Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen |
Abschnitt 3
Organisation
| § 19 | Weitere Erhebungsstellen |
| § 20 | Erhebungsbeauftragte |
Abschnitt 4
Maßnahmen zur Sicherung
der Qualität der Zensusergebnisse
| § 21 | Mehrfachfallprüfung |
| § 22 | Wiederholungsbefragungen zur Qualitätsbewertung |
Abschnitt 5
Auskunftspflicht
| § 23 | Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung |
| § 24 | Auskunftspflichtige für die Gebäude- und Wohnungszählung |
| § 25 | Auskunftspflichtige für die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis |
| § 26 | Auskunftspflichtige für die Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen |
Abschnitt 6
Datenschutz und Datenverarbeitung
| § 27 | Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit |
| § 28 | Befugnisse zur Verarbeitung der zentral gespeicherten Daten |
| § 29 | Aufgaben des Statistischen Bundesamts bei der Verarbeitung der Daten nach § 28 |
| § 30 | Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur Merkmalsgenerierung |
| § 31 | Trennung und Löschung der Hilfsmerkmale |
| § 32 | Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände |
| § 33 | Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben |
| § 34 | Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der Länder |
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
| § 35 | Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt |
| § 36 | Finanzzuweisung |
| § 36a | Verordnungsermächtigung |
| § 37 | Inkrafttreten |