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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Zahlungskontengesetz - ZKG)
Anlage 1 (zu § 21 Absatz 3)
Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 738 - 740)

Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe
Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe
(§ 21 des Zahlungskontengesetzes)
Herr/Frau . . . . . .  (Name des Kunden)
. . . . . .   (ggf. weitere Inhaber des zu übertragenden Kontos)
. . . . . .                          
ist/sind Inhaber des Zahlungskontos _ _ _ _  _ _ _ _  _ _ _ _  _ _ _ _  _ _ _ _  _ _  (IBAN) bei
. . . . . .  (übertragender Zahlungsdienstleister).
Der Kunde möchte mit Wirkung zum . . . . . .  (bitte Datum des Kontenwechsels einsetzen)
zum Konto _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ (IBAN) bei . . . . . .
(empfangender Zahlungsdienstleister) wechseln.
Hierzu werden die beteiligten Zahlungsdienstleister durch den Kunden und ggf. die weiteren Kontoinhaber zur Ausführung der folgenden Unterstützungshandlungen beauftragt und ermächtigt:
Anmerkung:
 *:  Bei Nichtzutreffen bitte streichen
 **: Bei Zutreffen bitte ankreuzen
1.Der übertragende Zahlungsdienstleister wird beauftragt und ermächtigt, innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung durch den empfangenden Zahlungsdienstleister diesem und, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, auch dem Kunden Listen mit den folgenden Informationen zu übermitteln:
  * a)eine Liste der bestehenden Daueraufträge,
   *wobei diese Liste sämtliche Daueraufträge erfassen soll
   **wobei diese Liste nur bestimmte bzw. nicht sämtliche Daueraufträge erfassen soll; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Daueraufträgen siehe die Angaben im Beiblatt
   **wobei diese Liste nicht auch dem Kunden zu übermitteln ist.
  * b)eine Liste der verfügbaren Informationen zu Lastschriftmandaten, die beim Kontenwechsel transferiert werden sollen,
   *wobei diese Liste Informationen zu sämtlichen Lastschriftmandaten erfassen soll
   **wobei diese Liste Informationen nur zu bestimmten bzw. nicht zu sämtlichen Lastschriftmandaten erfassen soll; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Lastschriftmandaten siehe die Angaben im Beiblatt
   **wobei diese Liste nicht auch dem Kunden zu übermitteln ist.
  * c)eine Liste der verfügbaren Informationen über eingehende Überweisungen und vom Zahlungsempfänger veranlasste Lastschriften auf dem Zahlungskonto des Kunden in den vorangegangenen 13 Monaten,
   *wobei diese Liste Informationen zu sämtlichen eingehenden Überweisungen und vom Zahlungsempfänger veranlassten Lastschriften erfassen soll
   **wobei diese Liste Informationen nur zu bestimmten bzw. nicht zu sämtlichen eingehenden Überweisungen und vom Zahlungsempfänger veranlassten Lastschriften erfassen soll; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Überweisungen und Lastschriften siehe die Angaben auf dem Beiblatt
   **wobei diese Liste nicht auch dem Kunden zu übermitteln ist.
2.Der übertragende Zahlungsdienstleister wird beauftragt und ermächtigt, nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung durch den empfangenden Zahlungsdienstleister
  * a)Lastschriften und eingehende Überweisungen nicht mehr zu akzeptieren
   *ab dem oben angegebenen Datum des Kontenwechsels
   **ab dem . . . . . . (bitte gewünschtes Datum einsetzen),
   *wobei dies für alle Lastschriften und eingehende Überweisungen gelten soll
   **wobei dies nur für bestimmte bzw. nicht für sämtliche Lastschriften und eingehende Überweisungen gelten soll; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Lastschriften und Überweisungen siehe die Angaben im Beiblatt
   *und, soweit Lastschriften oder eingehende Überweisungen nicht mehr akzeptiert werden, den jeweiligen Zahlungsempfänger bzw. Zahler darüber zu informieren, aus welchem Grund der Zahlungsvorgang nicht akzeptiert wurde.
   Hinweis: Die Anweisung, Lastschriften und eingehende Überweisungen nicht mehr zu akzeptieren, kann insbesondere dann gestrichen werden, wenn der übertragende Zahlungsdienstleister eine automatische Umleitung der eingehenden Überweisungen und Lastschriften auf das beim empfangenden Zahlungsdienstleister geführte Zahlungskonto des Kunden vorsieht.
  * b)Daueraufträge nicht mehr auszuführen
   *ab dem oben angegebenen Datum des Kontenwechsels
   **ab dem . . . . . . (bitte gewünschtes Datum einsetzen),
   *wobei dies für alle Daueraufträge gelten soll,
   **wobei dies nur für bestimmte bzw. nicht für sämtliche Daueraufträge gelten soll; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Daueraufträgen siehe die Angaben im Beiblatt;
  * c)einen positiven Saldo des Zahlungskontos des Kunden beim übertragenden Zahlungsdienstleister auf das Zahlungskonto des Kunden beim empfangenden Zahlungsdienstleister zu überweisen
   *zum oben angegebenen Datum des Kontenwechsels
   **zum . . . . . . (bitte gewünschtes Datum einsetzen);
  * d)das beim übertragenden Zahlungsdienstleister geführte Zahlungskonto zu schließen, soweit die Schritte nach Ziffer 1 sowie Ziffer 2 Buchstabe a und c vollzogen wurden,
   *zum oben angegebenen Datum des Kontenwechsels
   **zum . . . . . . (bitte gewünschtes Datum einsetzen).
3.Der empfangende Zahlungsdienstleister wird beauftragt und ermächtigt,
  * a)den übertragenden Zahlungsdienstleister innerhalb von zwei Geschäftstagen nach Erhalt dieser Ermächtigung dazu aufzufordern, die in den Ziffern 1 und 2 bestimmten Handlungen vorzunehmen;
  * b)die Daueraufträge gemäß der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe a für das beim empfangenden Zahlungsdienstleister geführte Zahlungskonto des Kunden einzurichten und sie auszuführen
   *ab dem oben angegebenen Datum des Kontenwechsels
   **ab dem . . . . . . (bitte gewünschtes Datum einsetzen),
   **wobei dies nur für bestimmte bzw. nicht für sämtliche Daueraufträge gemäß der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe a gelten soll; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Daueraufträgen siehe die Angaben auf dem Beiblatt;
  * c)die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um Lastschriften zu akzeptieren, und sie zu akzeptieren
   *ab dem oben angegebenen Datum des Kontenwechsels
   **ab dem . . . . . . (bitte gewünschtes Datum einsetzen),
   *wobei dies für sämtliche Lastschriften gelten soll
   **wobei von einem oder mehreren bestimmten Zahlungsempfängern veranlasste Lastschriften blockiert werden sollen bzw. lediglich von einem oder mehreren bestimmten Zahlungsempfängern veranlasste Lastschriften zugelassen werden sollen; zu den blockierten bzw. zugelassenen Zahlungsempfängern siehe die Angaben auf dem Beiblatt
   **wobei sämtliche oder einzelne Lastschrifteinzüge auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzt werden sollen; zu den Begrenzungen siehe die Angaben auf dem Beiblatt;
  * d)innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Erhalt der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe c vom übertragenden Zahlungsdienstleister den Zahlern, die Überweisungen auf das Zahlungskonto des Kunden tätigen, die Angaben zur neuen Zahlungskontoverbindung des Kunden beim empfangenden Zahlungsdienstleister mitzuteilen und ihnen eine Kopie dieses Punktes der Ermächtigung des Kunden zu übermitteln
   *wobei dies für alle Zahler gelten soll, die in der Liste der eingehenden Überweisungen nach Ziffer 1 Buchstabe c genannt werden
   **wobei dies nur für bestimmte bzw. nicht für sämtliche Zahler gelten soll; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Zahlern siehe die Angaben im Beiblatt;
  * e)soweit der empfangende Zahlungsdienstleister nicht über alle Informationen verfügt, die er zur Mitteilung an die Zahler nach Ziffer 3 Buchstabe d benötigt,
   *den Kunden,
   *den übertragenden Zahlungsdienstleister
  aufzufordern, ihm die fehlenden Informationen mitzuteilen;
  * f)innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Erhalt der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe c vom übertragenden Zahlungsdienstleister den Zahlungsempfängern, die im Lastschriftverfahren Geldbeträge vom Zahlungskonto des Kunden abbuchen, die Angaben zur neuen Zahlungskontoverbindung des Kunden beim empfangenden Zahlungsdienstleister sowie das in Ziffer 3 Buchstabe c genannte Datum, ab dem Lastschriften von diesem Zahlungskonto abzubuchen sind, mitzuteilen und ihnen eine Kopie dieses Punktes der Ermächtigung des Kunden zu übermitteln,
   *wobei dies für alle in der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe c genannten Zahlungsempfänger gelten soll, die in den vorangegangenen 13 Monaten wiederkehrend im Lastschriftverfahren Geldbeträge vom Zahlungskonto des Kunden abgebucht haben
   **wobei dies für alle Zahlungsempfänger gelten soll, die in der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe c genannt werden
   **wobei dies nur für bestimmte bzw. nicht für sämtliche Zahlungsempfänger gelten soll; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Zahlungsempfängern siehe die Angaben im Beiblatt;
  * g)soweit der empfangende Zahlungsdienstleister nicht über alle Informationen verfügt, die er zur Unterrichtung der Zahlungsempfänger nach Ziffer 3 Buchstabe f benötigt,
   *den Kunden,
   *den übertragenden Zahlungsdienstleister
  aufzufordern, ihm die fehlenden Informationen mitzuteilen;
   * h)dem Kunden Musterschreiben zur Verfügung zu stellen für die in der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe c genannten Zahler, die Überweisungen auf das Zahlungskonto des Kunden tätigen, sowie für die in der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe c genannten Zahlungsempfänger, die im Lastschriftverfahren Geldbeträge vom Zahlungskonto des Kunden abbuchen, wobei diese Musterschreiben Angaben zur neuen Zahlungskontoverbindung des Kunden enthalten müssen sowie das in Ziffer 3 Buchstabe c genannte Datum, ab dem Lastschriften von diesem Zahlungskonto abzubuchen sind. Wählt der Kunde diese Möglichkeit, so tritt dies anstelle der Verpflichtungen des empfangenden Zahlungsdienstleisters nach Ziffer 3 Buchstabe d und Ziffer 3 Buchstabe f.
Ort, Datum und Unterschrift des Kunden: . . . . . .