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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur Zweiradmechatronikerin* (Zweiradmechatronikerausbildungsverordnung - ZweiradAusbV)
§ 3 Fachrichtungen der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung wird in einer der beiden folgenden Fachrichtungen durchgeführt:
1.
Fahrradtechnik oder
2.
Motorradtechnik.