Verordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur Zweiradmechatronikerin* (Zweiradmechatronikerausbildungsverordnung - ZweiradAusbV) § 3Fachrichtungen der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung wird in einer der beiden folgenden Fachrichtungen durchgeführt: