(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in 
- 1.
 fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
 berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Fahrradtechnik oder in der Fachrichtung Motorradtechnik und
- 3.
 integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 
- 1.
 Bedienen von Fahrzeugen und Systemen,
- 2.
 Außerbetriebnehmen und Inbetriebnehmen von fahrzeugtechnischen Systemen,
- 3.
 Messen und Prüfen an Systemen,
- 4.
 Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten,
- 5.
 Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen,
- 6.
 Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
- 7.
 betriebliche und technische Kommunikation.
(3) Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Fahrradtechnik sind: 
- 1.
 Herstellen und Anpassen von Fahrrädern,
- 2.
 Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten,
- 3.
 Durchführen von Um- und Nachrüstarbeiten,
- 4.
 Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen,
- 5.
 Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
- 6.
 Durchführen von logistischen Maßnahmen,
- 7.
 Verkauf von Waren und Dienstleistungen.
(4) Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Motorradtechnik sind: 
- 1.
 Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten,
- 2.
 Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen,
- 3.
 Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
- 4.
 Durchführen von Aus-, Um- und Nachrüstarbeiten,
- 5.
 Untersuchen von Fahrzeugen nach rechtlichen Vorgaben und Richtlinien,
- 6.
 Herstellen von Fahrzeugen und Bauteilen,
- 7.
 Verkauf von Waren und Dienstleistungen.
(5) Integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 
- 1.
 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
 Umweltschutz,
- 5.
 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen,
- 6.
 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.