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Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Pflichten der Betreiber
  § 3 Grundlegende Anforderungen an überwachungsbedürftige Anlagen
  § 4 Gefährdungsbeurteilung
  § 5 Schutzmaßnahmen
  § 6 Zusammenarbeit mit anderen Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen
  § 7 Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen
  § 8 Betriebsverbot
Abschnitt 3
 Aufgaben und Pflichten der zugelassenen Überwachungsstellen
  § 9 Durchführung von Prüfungen
  § 10 Feststellung von Mängeln, Nachprüfung
  § 11 Anlagenkataster
  § 12 Wahrung von Betriebsgeheimnissen, Schutz personenbezogener Daten
  § 13 Erfahrungsaustausch
  § 14 Mitteilungspflichten gegenüber der Zulassungsbehörde
Abschnitt 4
 Zulassung von Prüfstellen als zugelassene Überwachungsstellen, Aufsicht
Unterabschnitt 1
 Anforderungen an Prüfstellen für die Zulassung als zugelassene Überwachungsstelle
  § 15 Grundlegende Anforderungen an Prüfstellen für die Zulassung als zugelassene Überwachungsstelle
  § 16 Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von zugelassenen Überwachungsstellen
  § 17 Anforderungen an die mit Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen beauftragten Personen
Unterabschnitt 2
 Einrichtung, Aufgaben und Befugnisse der Zulassungsbehörde
  § 18 Einrichtung der Zulassungsbehörde
  § 19 Zulassung von Prüfstellen als zugelassene Überwachungsstellen
  § 20 Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen als zugelassene Überwachungsstellen
  § 21 Aufsicht über die zugelassenen Überwachungsstellen
  § 22 Befugnisse der Zulassungsbehörde gegenüber zugelassenen Überwachungsstellen
  § 23 Befugnisse der Zulassungsbehörde gegenüber Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen
  § 24 Duldung des Aufsichtshandelns der Zulassungsbehörde
  § 25 Übermittlungspflichten
Abschnitt 5
 Aufsichtsbehörden
  § 26 Zuständigkeit für die Aufsicht
  § 27 Befugnisse gegenüber den Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen
  § 28 Befugnisse gegenüber zugelassenen Überwachungsstellen, Unterrichtungspflicht
  § 29 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
  § 30 Information der Zulassungsbehörde
Abschnitt 6
 Verordnungsermächtigungen, Bußgeld- und Strafvorschriften, Übergangsvorschriften
  § 31 Verordnungsermächtigungen
  § 32 Bußgeldvorschriften
  § 33 Strafvorschriften
  § 34 Übergangsvorschriften