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Verordnung über die Berufsausbildung zum Automatenfachmann und zur Automatenfachfrau*

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  § 2 Dauer der Berufsausbildung
  § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
  § 5 Ausbildungsplan
  § 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Abschnitt 2
 Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1
 Allgemeines
  § 7 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  § 8 Inhalt von Teil 1
  § 9 Prüfungsbereiche von Teil 1
  § 10 Prüfungsbereich Automatenbetreuung
  § 11 Prüfungsbereich Automatenbewirtschaftung
  § 12 Inhalt von Teil 2
Unterabschnitt 2
 Fachrichtung Automatenmechatronik
  § 13 Prüfungsbereiche von Teil 2
  § 14 Prüfungsbereich Instandsetzungs- und Wartungstechnik
  § 15 Prüfungsbereich Netzwerke und Elektrotechnik
  § 16 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  § 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Unterabschnitt 3
 Fachrichtung Automatendienstleistung
  § 18 Prüfungsbereiche von Teil 2
  § 19 Prüfungsbereich Automatenwirtschaft
  § 20 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  § 21 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Abschnitt 3
 Weitere Berufsausbildung
  § 22 Anrechnung von Ausbildungszeiten
Abschnitt 4
 Schlussvorschriften
  § 23 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
  § 24 Inkrafttreten
  Anlage (zu § 3 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Automatenfachmann und zur Automatenfachfrau