Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz

Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes*)

zur Gesamtausgabe der Norm im Format:   HTML   PDF   XML   EPUB

  Inhaltsübersicht
Teil 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Begriffsbestimmungen
Teil 2
 Immissionswerte
  § 2 Immissionsgrenzwerte, Alarmschwelle und kritischer Wert für Schwefeldioxid
  § 3 Immissionsgrenzwerte und Alarmschwelle für Stickstoffdioxid (NO2); kritischer Wert für Stickstoffoxide (NOx)
  § 4 Immissionsgrenzwerte für Partikel (PM10)
  § 5 Zielwert, Immissionsgrenzwert, Verpflichtung in Bezug auf die Expositionskonzentration sowie nationales Ziel für die Reduzierung der Exposition für Partikel (PM2,5)
  § 6 Immissionsgrenzwert für Blei
  § 7 Immissionsgrenzwert für Benzol
  § 8 Immissionsgrenzwert für Kohlenmonoxid
  § 9 Zielwerte, langfristige Ziele, Informationsschwelle und Alarmschwelle für bodennahes Ozon
  § 10 Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren
Teil 3
 Beurteilung der Luftqualität
  § 11 Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen
  § 12 Einstufung der Gebiete und Ballungsräume für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid
  § 13 Vorschriften zur Ermittlung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid
  § 14 Probenahmestellen zur Messung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid
  § 15 Indikator für die durchschnittliche PM2,5-Exposition
  § 16 Referenzmessmethoden für die Beurteilung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid
  § 17 Vorschriften zur Ermittlung von Ozonwerten
  § 18 Probenahmestellen zur Messung von Ozonwerten
  § 19 Referenzmessmethoden für die Beurteilung von Ozonwerten
  § 20 Vorschriften zur Ermittlung von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren und Quecksilber
Teil 4
 Kontrolle der Luftqualität
  § 21 Regelungen für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid
  § 22 Anforderungen an Gebiete und Ballungsräume, in denen die Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren überschritten sind
  § 23 Einhaltung von langfristigem Ziel, nationalem Ziel und Zielwerten
  § 24 Überschreitung von Immissionsgrenzwerten durch Emissionsbeiträge aus natürlichen Quellen
  § 25 Überschreitung von Immissionsgrenzwerten für Partikel PM10 auf Grund der Ausbringung von Streusand oder -salz auf Straßen im Winterdienst
  § 26 Erhalten der bestmöglichen Luftqualität
Teil 5
 Pläne
  § 27 Luftreinhaltepläne
  § 28 Pläne für kurzfristige Maßnahmen
  § 29 Maßnahmen bei grenzüberschreitender Luftverschmutzung
Teil 6
 Unterrichtung der Öffentlichkeit und Berichtspflichten
  § 30 Unterrichtung der Öffentlichkeit
  § 31 Übermittlung von Informationen und Berichten für Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Partikel PM10, Partikel PM2,5, Blei, Benzol, Kohlenmonoxid, Staubinhaltsstoffe und Ozon
  § 32 Übermittlung von Informationen und Berichten für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren
Teil 7
 Emissionshöchstmengen, Programme der Bundesregierung
  § 33 Emissionshöchstmengen, Emissionsinventare und -prognosen
  § 34 Programm der Bundesregierung zur Verminderung der Ozonwerte und zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen
  § 35 Programme der Bundesregierung zur Einhaltung der Verpflichtung in Bezug auf die PM2,5- Expositionskonzentration sowie des nationalen Ziels für die Reduzierung der PM2,5-Exposition
Teil 8
 Gemeinsame Vorschriften
  § 36 Zugänglichkeit der Normen
  Anlage 1 (zu den §§ 13, 14 und 18)
Datenqualitätsziele
  Anlage 2 (zu § 12)
Festlegung der Anforderungen für die Beurteilung der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums
  Anlage 3 (zu den §§ 2, 3, 13, 14 und 21)
Beurteilung der Luftqualität und Lage der Probenahmestellen für Messungen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft
  Anlage 4 (zu § 13)
Messungen an Messstationen für den ländlichen Hintergrund (konzentrationsunabhängig)
  Anlage 5 (zu den §§ 14 und 15)
Kriterien für die Festlegung der Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel (PM10, PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft
  Anlage 6 (zu den §§ 1, 16 und 19)
Referenzmethoden für die Beurteilung der Konzentrationen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol, Kohlenmonoxid und Ozon
  Anlage 7 (zu § 9)
Zielwerte und langfristige Ziele für Ozon
  Anlage 8 (zu § 18)
Kriterien zur Einstufung von Probenahmestellen für die Beurteilung der Ozonwerte und zur Bestimmung ihrer Standorte
  Anlage 9 (zu § 18)
Kriterien zur Bestimmung der Mindestzahl von Probenahmestellen für die ortsfesten Messungen von Ozonwerten
  Anlage 10 (zu § 18)
Messung von Ozonvorläuferstoffen
  Anlage 11 (zu den §§ 21 und 28)
Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit
  Anlage 12 (zu den §§ 5, 15, 27, 28 und 35)
Nationales Ziel, auf das die Exposition reduziert werden soll, Ziel- und Immissionsgrenzwert für PM2,5
  Anlage 13 (zu den §§ 27 und 34)
Erforderlicher Inhalt von Luftreinhalteplänen
  Anlage 14 (zu § 30)
Unterrichtung der Öffentlichkeit
  Anlage 15 (zu § 20)
Festlegung der Anforderungen an die Beurteilung der Werte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums
  Anlage 16 (zu § 20)
Standort und Mindestanzahl der Probenahmestellen für die Messung der Werte und der Ablagerungsraten von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren
  Anlage 17 (zu § 20)
Datenqualitätsziele und Anforderungen an Modelle zur Bestimmung der Werte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren
  Anlage 18 (zu § 20)
Referenzmethoden für die Beurteilung der Werte und der Ablagerungsraten von Arsen, Kadmium, Nickel, Quecksilber und Benzo[a]pyren