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Nationale Sonderbestimmungen (Anhang II der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398)

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  Inhaltsverzeichnis
Teil I
 Fähren
Kapitel 1
 Sondervorschriften für Fähren, Allgemeines
  § 1.01 Begriffsbestimmungen
  § 1.02 Allgemeines
  § 1.03 Fährzeugnis
  § 1.04 Kennzeichnung der Fähren
Kapitel 2
 Bau, Einrichtung und Ausrüstung von Fähren
  § 2.01 Fährkörper
  § 2.02 Nachweis der Intakt- und Leckstabilität
  § 2.03 Einsenkungsmarken
  § 2.04 Festigkeit des Wagendecks
  § 2.05 Rettungsmittel
  § 2.06 Anker
  § 2.07 Zusätzliche Ausrüstung
  § 2.08 Landeklappen
Kapitel 3
 Zusätzliche Anforderungen an seil- und kettengebundene Fähren
  § 3.01 Begriffsbestimmungen
  § 3.02 Nachweis der Intaktstabilität für Gierseilfähren
  § 3.03 Einsenkungsmarken
  § 3.04 Berechnung und Konstruktion der Seil- und Kettenanlagen
  § 3.05 Prüfung
  § 3.06 Prüfbedingungen und Prüfinhalte
  § 3.07 Bescheinigung
Kapitel 4
 Übergangsbestimmungen für Fähren
  § 4.01 Übergangsbestimmungen für Fähren, die schon in Betrieb sind
Teil II
 Barkassen
Kapitel 5
 Sondervorschriften für Barkassen
  § 5.01 Allgemeines
  § 5.02 Schiffskörper
  § 5.03 Stabilität
  § 5.04 Höchstzulässige Zahl der Fahrgäste
  § 5.05 Freibord und Sicherheitsabstand
  § 5.06 Rettungsmittel
  § 5.07 Anker
  § 5.08 Ausrüstung
Kapitel 6
 Übergangsbestimmungen für Barkassen
  § 6.01 Übergangsbestimmungen für Barkassen, die schon in Betrieb sind
Teil III
 Fahrgastboote
Kapitel 7
 Sondervorschriften für Fahrgastboote
  § 7.01 Allgemeine Bestimmungen
  § 7.02 Anforderungen an Fahrgastboote in Zone 2
  § 7.03 Anforderungen an Fahrgastboote in Zone 3 oder 4
  § 7.04 Anforderungen an Fahrgastboote mit Segeln
  § 7.05 Sicherheit am Arbeitsplatz
  § 7.06 Übergangs- und Sonderbestimmungen
Teil IV
 Abweichungen
Kapitel 8
 Abweichungen
  § 8.01 Abweichungen hinsichtlich Zulassung
  Anlage 1 Berechnungsgrundlagen für Hochseilanlagen der Gierfähren auf Wasserstraßen zu Anhang II § 3.04
  Anlage A zur Anlage 1 des Anhangs II
Ermittlung der Seilkräfte
  Anlage B zur Anlage 1 des Anhangs II
Querwiderstandsbeiwert
  Anlage 2 Berechnungsgrundlagen für Gierfähren, die nicht an einer Hochseilanlage befestigt sind, sowie für Querseilfähren (Kahnseilfähren, Seilfähren und Kettenfähren) zu Anhang II § 3.04