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N-Lex
Ausführungsgesetz zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag
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Erster Abschnitt
Vorschriften für deutsche Konkursverfahren
§ 1 Zuständigkeit auf Grund einer Niederlassung
§ 2 Begründung des Eröffnungsbeschlusses
§ 3 Einstellung des Konkursverfahrens zugunsten der österreichischen Gerichte
§ 4 Besonderer Konkursverwalter
Zweiter Abschnitt
Vorschriften für die Unterstützung österreichischer Konkursverfahren
§ 5 Eintragungen in öffentliche Bücher oder Register
§ 6 Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Eintragung
§ 7 Löschung einer Eintragung auf Ersuchen des österreichischen Gerichts
§ 8 Löschung einer Eintragung auf Antrag
§ 9 Eintragung in das Patentregister
§ 10 Verwertung im Wege der Zwangsvollstreckung
§ 11 Anordnung von Zwangsmaßnahmen
§ 12 Beschwerde gegen Ablehnung der Anordnung
§ 13 Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung
§ 14 Anwendung der Zivilprozeßordnung
§ 15 Haft des Schuldners
§ 16 Postsperre
§ 17 Antrag auf gerichtliche Entscheidung
§ 18 Zuständigkeit für die eine Vormerkung betreffende einstweilige Verfügung
§ 19 Erteilung der Vollstreckungsklausel für österreichische Entscheidungen
Dritter Abschnitt
Besondere Vorschriften
§ 20 Ersatzgerichtsstand im Inland
§ 21 Erstreckung von Folgen österreichischer Entscheidungen
§ 22 Anwendung der Vorschriften über Konkursausfallgeld
§ 23 Zustellungen
Vierter Abschnitt
Vergleichs-(Ausgleichs-)verfahren
§ 24 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
Fünfter Abschnitt
Schlußvorschriften
§ 25 Ermächtigung zur Zusammenfassung von Verfahren
§§ 26 und 27 ----
§ 28 Berlin-Klausel
§ 29 Inkrafttreten
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