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Ausführungsgesetz zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag

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Erster Abschnitt
 Vorschriften für deutsche Konkursverfahren
  § 1 Zuständigkeit auf Grund einer Niederlassung
  § 2 Begründung des Eröffnungsbeschlusses
  § 3 Einstellung des Konkursverfahrens zugunsten der österreichischen Gerichte
  § 4 Besonderer Konkursverwalter
Zweiter Abschnitt
 Vorschriften für die Unterstützung österreichischer Konkursverfahren
  § 5 Eintragungen in öffentliche Bücher oder Register
  § 6 Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Eintragung
  § 7 Löschung einer Eintragung auf Ersuchen des österreichischen Gerichts
  § 8 Löschung einer Eintragung auf Antrag
  § 9 Eintragung in das Patentregister
  § 10 Verwertung im Wege der Zwangsvollstreckung
  § 11 Anordnung von Zwangsmaßnahmen
  § 12 Beschwerde gegen Ablehnung der Anordnung
  § 13 Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung
  § 14 Anwendung der Zivilprozeßordnung
  § 15 Haft des Schuldners
  § 16 Postsperre
  § 17 Antrag auf gerichtliche Entscheidung
  § 18 Zuständigkeit für die eine Vormerkung betreffende einstweilige Verfügung
  § 19 Erteilung der Vollstreckungsklausel für österreichische Entscheidungen
Dritter Abschnitt
 Besondere Vorschriften
  § 20 Ersatzgerichtsstand im Inland
  § 21 Erstreckung von Folgen österreichischer Entscheidungen
  § 22 Anwendung der Vorschriften über Konkursausfallgeld
  § 23 Zustellungen
Vierter Abschnitt
 Vergleichs-(Ausgleichs-)verfahren
  § 24 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
Fünfter Abschnitt
 Schlußvorschriften
  § 25 Ermächtigung zur Zusammenfassung von Verfahren
  §§ 26 und 27 ----
  § 28 Berlin-Klausel
  § 29 Inkrafttreten