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Gesetz über die Finanzverwaltung

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Abschnitt I
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Bundesfinanzbehörden
  § 2 Landesfinanzbehörden
  § 2a Verzicht auf Mittelbehörden, Aufgabenwahrnehmung durch andere Finanzbehörden
  § 2b (weggefallen)
  § 3 Leitung der Finanzverwaltung
Abschnitt II
 Oberbehörden
  § 4 Sitz und Aufgaben der Bundesoberbehörden
  § 5 Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern
  § 5a (weggefallen)
  § 6 Sitz und Aufgaben der Landesoberbehörde
Abschnitt III
 Mittelbehörden
  § 7 Bezirk und Sitz
  § 8 Aufgaben und Gliederung der Bundesfinanzdirektionen
  § 8a Aufgaben und Gliederung der Oberfinanzdirektionen
  § 9 Leitung der Bundesfinanzdirektionen
  § 9a Leitung der Oberfinanzdirektionen
  § 10 Bundeskassen
  § 10a Landeskassen
  § 11 (weggefallen)
Abschnitt IV
 Örtliche Behörden
  § 12 Bezirk und Sitz der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter sowie Aufgaben der Hauptzollämter
  § 12a (weggefallen)
  § 12b (weggefallen)
  § 12c (weggefallen)
  § 12d (weggefallen)
  § 13 Beistandspflicht der Ortsbehörden
  § 14 (weggefallen)
  § 15 (weggefallen)
  § 16 (weggefallen)
  § 17 Bezirk, Sitz und Aufgaben der Finanzämter
Abschnitt V
 Zusammenwirken von Bundes- und Landesfinanzbehörden
  § 18 Verwaltung der Umsatzsteuer und der Kraftfahrzeugsteuer
  § 18a Sonderregelung zur Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch Organleihe
  § 19 Mitwirkung des Bundeszentralamtes für Steuern an Außenprüfungen
  § 20 Einsatz von automatischen Einrichtungen
  § 21 Auskunfts- und Teilnahmerechte
  § 21a Allgemeine Verfahrensgrundsätze
Abschnitt VI
 Übergangsregelungen aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 13. Dezember 2007
Unterabschnitt I
 Dienstrechtliche Regelungen
  § 22 Dienstrechtliche Folgen und Regelung der Versorgungslasten
Unterabschnitt II
 Überleitung von Beschäftigten und Übergangsregelungen
  § 23 Überleitung von Verwaltungsangehörigen des Bundes bei den Oberfinanzdirektionen
  § 24 Übergangsregelung Personalvertretung
  § 25 Übergangsregelung Schwerbehindertenvertretung
  § 26 Übergangsregelung Gleichstellungsbeauftragte
  § 27 Übergangsregelung Kosten der Oberfinanzdirektion