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Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte

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Erster Abschnitt
 Aufgaben der landwirtschaftlichen Krankenkassen, versicherter Personenkreis
  § 1 Aufgaben der Krankenversicherung für Landwirte
  § 2 Pflichtversicherte
  § 3 Verhältnis der Versicherungspflicht nach diesem Gesetz zur Versicherungspflicht nach anderen Gesetzen
  § 3a Versicherungsfreiheit
  § 4 Befreiung von der Versicherungspflicht
  § 5 Befristete Befreiung von der Versicherungspflicht
  § 6 Freiwillige Versicherung
  § 7 Familienversicherung
Zweiter Abschnitt
 Leistungen
  § 8 Grundsatz
  § 9 Betriebshilfe
  § 10 Haushaltshilfe
  § 11 Ersatzkraft bei Betriebs- und Haushaltshilfe
  § 12 Krankengeld
  § 13 Krankengeld für nicht rentenversicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige
  § 14
Dritter Abschnitt
 Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
  § 15 Vertragsrecht
  § 16 Anstellung von Personen zur Gewährung von häuslicher Krankenpflege, Betriebs- und Haushaltshilfe
Vierter Abschnitt
 Organisation der Krankenkassen
  § 17 Träger der Versicherung, Aufsicht
  § 18 Verwaltungsstellen, Versichertenälteste
  § 18a Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren
  § 19 Zuständigkeit
  § 20 Versicherung besonderer Personengruppen
  § 21 Wahlrecht der Studenten und Praktikanten
  § 22 Beginn der Mitgliedschaft
  § 23 Mitgliedschaft von Antragstellern
  § 24 Ende der Mitgliedschaft
  § 25 Fortbestehen der Mitgliedschaft
  § 26 Satzung, Organe, Aufgabenerledigung
  § 27 Meldepflichten landwirtschaftlicher Unternehmer und früherer Versicherter
  § 28 Meldepflichten bei Wehrdienst und Zivildienst
  § 29 Meldepflichten bei Bezug einer Rente nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte oder einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung
  § 30 Meldepflichten bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Bezug von Vorruhestandsgeld, Versorgungsbezügen und Erziehungsgeld oder Elterngeld
  § 31 Meldepflichten bestimmter Versicherungspflichtiger
  § 32 Auskunftspflicht
  § 33 Prüfpflicht
Fünfter Abschnitt
 Wahrnehmung von Verbandsaufgaben
  § 34 Verbandsaufgaben in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung
  § 35 (weggefallen)
  § 36 Wahrnehmung von Aufgaben der Landesverbände der Krankenkassen
Sechster Abschnitt
 Finanzierung
  § 37 Grundsatz
  § 38 Festsetzung der Beiträge
  § 39 Beitragsberechnung für versicherungspflichtige landwirtschaftliche Unternehmer
  § 40 Beitragsberechnung bei Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft
  § 41 Auskunftspflicht des Beitragspflichtigen
  § 42 Beitragsberechnung für versicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige
  § 43 Beitragsberechnung für besondere Personengruppen
  § 44 Beitragsberechnung für Antragsteller
  § 45 Beitragsberechnung für Altenteiler
  § 46 Beitragsberechnung für freiwillige Mitglieder
  § 47 Tragung der Beiträge
  § 48 Tragung der Beiträge durch Dritte
  § 49 Zahlung der Beiträge
  § 50 Beitragszahlung aus der Rente und aus Versorgungsbezügen
  § 51 Verwendung und Verwaltung der Mittel, Rücklage und Gesamtrücklage
  § 51a Übernahme der Krankenbehandlung gegen Kostenerstattung
  § 52 Erstattung der Verwaltungskosten
  § 53 Verordnungsermächtigung
  § 54 Finanzausgleich für aufwändige Leistungsfälle
  § 55 Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung
Siebter Abschnitt
 Medizinischer Dienst, Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz
  § 56 Medizinischer Dienst, Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz
Achter Abschnitt
 Straf- und Bußgeldvorschriften, Anwendung sonstiger Vorschriften
  § 57 Straf- und Bußgeldvorschriften, Zusammenarbeit
  § 58 Anwendung sonstiger Vorschriften
Neunter Abschnitt
 Übergangs- und Schlußvorschriften
  § 59
  § 60
  § 61
  § 62
  § 63 Überleitungsvorschrift
  § 64 Bundesmittel im Jahr 2000
  § 65 Maßnahmen zur Stabilisierung des Beitrages im Jahr 2003
  § 66 Maßnahmen zur Senkung des Beitrages in den Jahren 2009 und 2010
  Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet G Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1055)
- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -