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Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse nicht mehr bestehender öffentlicher Rechtsträger

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Erster Abschnitt
 Vor dem 9. Mai 1945 errichtete, nicht mehr bestehende öffentliche Rechtsträger mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes
  § 1 Auflösung
  § 2 Abwicklung
  § 3 Abwickler
  § 4 Aufgaben des Abwicklers
  § 5 Anzeigepflicht
  § 6 Herausgabepflicht
  § 7 Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwaltung von ehemaligem Reichsvermögen
  § 8 Ansprüche gegen öffentliche Rechtsträger
  § 9 Wohnsitzvoraussetzungen
  § 10 Den Wohnsitzvoraussetzungen nicht unterliegende Ansprüche
  § 11 Ausgeschlossene Ansprüche
  § 12 Anmeldung, Anmeldefrist
  § 13 Klagefrist
  § 14 Zulässigkeit von Aufrechnungen
  § 15 Übergegangenes Verwaltungsvermögen
  § 16 Zu übertragendes Verwaltungsvermögen
  § 17 Auffüllung der Abwicklungsmasse
  § 18 Vermögensabgabe
  § 19 Vermögensübersichten, Erfüllung der Ansprüche
  § 20 Erlöschen der Ansprüche
  § 21 Restvermögen
  § 22 Kostenfreiheit
  § 23 Arreste und Zwangsvollstreckungen
  § 24 Beendigung der Abwicklung
Zweiter Abschnitt
 Nach dem 8. Mai 1945 errichtete, nicht mehr bestehende öffentliche Rechtsträger mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes
  § 25 Auflösung und Abwicklung
Dritter Abschnitt
 Übergangs- und Schlußbestimmungen
  § 26 Beendigung der bisherigen Vermögensverwaltung
  § 27 Sonstige öffentliche Rechtsträger
  § 28 Kosten anhängiger Gerichtsverfahren
  § 29 Londoner Schuldenabkommen
  § 30 Berlin-Klausel
  § 31 Inkrafttreten
  Anlage I zu § 1 Abs. 1
  Anlage II zu § 25
    Vorschriften für die Anwendung der Tabellen I bis V zu § 19 Abs. 3
  Tabelle I zu § 19 Abs. 3
  Tabelle II zu § 19 Abs. 3
  Tabelle III zu § 19 Abs. 3
  Tabelle IV zu § 19 Abs. 3
  Tabelle V zu § 19 Abs. 3