Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz

Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

zur Gesamtausgabe der Norm im Format:   HTML   PDF   XML   EPUB   Zur englischen Übersetzung dieser Norm

  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Zweck
  § 1 Zweck des Gesetzes
Abschnitt 2
 Prüfungen
  § 2 Prüfungsaufgaben
  § 2a Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
  § 3 Befugnisse bei der Prüfung von Personen
  § 4 Befugnisse bei der Prüfung von Geschäftsunterlagen
  § 5 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
  § 5a Unzulässiges Anbieten und Nachfragen der Arbeitskraft
  § 6 Unterrichtung von und Zusammenarbeit mit Behörden im Inland und in der Europäischen Union sowie im Europäischen Wirtschaftsraum
  § 6a Übermittlung personenbezogener
Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  § 7 Auskunftsansprüche bei anonymen Angeboten und Werbemaßnahmen
Abschnitt 3
 Bußgeld- und Strafvorschriften
  § 8 Bußgeldvorschriften
  § 9 (weggefallen)
  § 10 Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen
  § 10a Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel, die Opfer von Menschenhandel sind
  § 11 Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang oder von minderjährigen Ausländern
Abschnitt 4
 Ermittlungen
  § 12 Allgemeines zu den Ordnungswidrigkeiten
  § 13 Zusammenarbeit in Bußgeldverfahren
  § 14 Ermittlungsbefugnisse
  § 14a Selbstständige Durchführung von Ermittlungsverfahren
  § 14b Rechte und Pflichten bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren
  § 14c Sachliche und örtliche Zuständigkeit bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren
Abschnitt 5
 Datenschutz
  § 15 Allgemeines
  § 16 Zentrales Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
  § 17 Übermittlung von Daten aus dem zentralen Informationssystem
  § 18 Auskunft an die betroffene Person
  § 19 Löschung
Abschnitt 6
 Verwaltungsverfahren, Rechtsweg
  § 20 Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen
  § 21 Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
  § 22 Verwaltungsverfahren
  § 23 Rechtsweg